Opel Diesel Rückruf: Schadensersatz wegen unerlaubter Abschalteinrichtung?
Nun steckt auch Opel mitten im Abgas-Skandal. Der Autohersteller ist gerichtlich dazu verpflichtet worden, zahlreiche Diesel-Fahrzeuge wegen Abgas-Manipulationen zurückzurufen. Dadurch eröffnet sich für die Besitzer dieser Autos gute Chancen auf Schadensersatz.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) Opel zum Rückruf aufgefordert. Die Rüsselsheimer hatten sich jedoch gerichtlich gewehrt und haben nun vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein verloren. Betroffen von dem Rückruf sind die Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016.
Bei diesen Fahrzeugen, so das KBA, werde die Abgasreinigung bereits bei Außentemperaturen unter 17 Grad gedrosselt. Durch diese Abschalteinrichtung würden mehr Schadstoffe ausgestoßen als nach EU-Recht erlaubt. Besitzer von Diesel-Fahrzeugen, deren Autos einem Software-Update unterzogen wurden, berichten in etlichen Fällen von unerwünschten Nebenwirkungen. Diese reichen von höherem Sprit-Verbrauch bis hin zu geringerer Motorleistung und schlechterem Fahrverhalten.
Deswegen sollten betroffene Opel-Kunden prüfen lassen, ob sie durch die unerlaubte Abschalteinrichtung Anspruch auf Schadensersatz haben. Basis ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang 2019. Darin hatte der BGH festgestellt, dass eine unerlaubte Abschalteinrichtung – wie sie offenbar auch von Opel verbaut wurde – einen Sachmangel darstellt. Dies kann dazu führen, dass der Kunden das Fahrzeug zurückgeben kann und Anspruch auf ein Neufahrzeug hat. Alternativ kann er Schadensersatz verlangen.
Nachdem sich Opel bereits gegen den Rückruf recht lange gewehrt hat, ist davon auszugehen, dass der Autokonzern auch bei entsprechenden Forderungen der Kunden nicht einfach klein beigeben wird. Anwaltliche Unterstützung wird hier nötig sein. Auf der anderen Seite könnte die zwischenzeitliche Übernahme von Opel durch Peugeot Citroen (PSA) für ein Umdenken sorgen. Immerhin handelt es sich bei den bemängelten Autos um „Altlasten“ aus der General-Motors-Ära.
Betroffene Kunden, die die Aufforderung zu einem Software-Update erhalten, sollten daher auf jeden Fall prüfen lassen, welche Möglichkeiten sie haben. Eine solche Prüfung ist bei spezialisierten Anwälten möglich, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie, welche Schritte möglich sind und welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden wären.