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    Windkraft-Ausbau  356  0 Kommentare Gesetzentwurf bleibt bei strikter Abstandsregelung

    BERLIN (dpa-AFX) - Die neue, bundesweite Regelung für den Abstand von 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen soll einem Gesetzentwurf zufolge schon gelten, wenn mehr als fünf Wohngebäude zusammenhängend stehen oder gebaut werden könnten. Das geht aus dem Referentenentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hervor, der nun zwischen den Ministerien abgestimmt wird und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Für die darin enthaltene Änderung des Baugesetzbuches ist aber das Bauministerium von Horst Seehofer (CSU) federführend. Der Abstand soll demnach auch eingehalten werden zu Wohnhäusern, die erst noch gebaut werden können.

    Die Abstandsregelung ist umstritten. Länder und Kommunen sollen entscheiden können, sie nicht anzuwenden ("Opt out"), fürchten aber Rechtsunsicherheit und politischen Streit. Die Branche fürchtet, dass durch eine solche Regelung noch weniger Flächen für Windparks zur Verfügung stehen und bereits seit Jahren laufende Planungen zunichte werden. Der Windkraft-Ausbau steckt in einer Krise. Befürworter der Regelung argumentieren, dass sie die Akzeptanz erhöhe. Das Gesetz soll am kommenden Montag vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Es geht vor allem um den Kohleausstieg./ted/DP/jha







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    Windkraft-Ausbau Gesetzentwurf bleibt bei strikter Abstandsregelung Die neue, bundesweite Regelung für den Abstand von 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen soll einem Gesetzentwurf zufolge schon gelten, wenn mehr als fünf Wohngebäude zusammenhängend stehen oder gebaut werden könnten. Das geht aus dem …

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