Westfalen-Blatt
Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Untreue-Anklage bei Volkswagen
Bielefeld (ots) - Mutmaßlich 750.000 Euro für den einstigen Bandarbeiter Bernd
Osterloh, bis zu 500.000 für den ehemaligen Lackierer Uwe Hück: Die Übernahme
führender Ämter im Betriebsrat hat sich für diese Malocher bei Volkswagen
gelohnt.
Grundsätzlich ist an einer Entgelterhöhung nichts auszusetzen. Schließlich haben
Osterloh und Hück mit den neuen Aufgaben viel mehr Verantwortung übernommen. Die
Frage ist nicht, ob die beiden als Betriebsräte mehr verdienen durften, sondern
wie viel. Ab einer bestimmten Höhe kommen Gehälter in den Geruch von
Bestechungsgeldern. Das gilt zumal beim VW-Konzern, wo Manager und Betriebsräte
auch schon mit Luxus-Fernreisen und bezahltem Sex in Verbindung gebracht wurden.
Grundsätzlich sind außertarifliche Gehälter zwischen Unternehmen und
Beschäftigten auszuhandeln. Die Ereignisse in Wolfsburg legen allerdings den
Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung nahe - zumindest in Aktiengesellschaften
und staatlichen oder halbstaatlichen Betrieben, wo jene, die unterschreiben, die
Gehälter gar nicht selbst bezahlen.
OTS: Westfalen-Blatt
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Westfalen-Blatt
Dominik Rose
Telefon: 0521 585-261
d.rose@westfalen-blatt.de
Osterloh, bis zu 500.000 für den ehemaligen Lackierer Uwe Hück: Die Übernahme
führender Ämter im Betriebsrat hat sich für diese Malocher bei Volkswagen
gelohnt.
Grundsätzlich ist an einer Entgelterhöhung nichts auszusetzen. Schließlich haben
Osterloh und Hück mit den neuen Aufgaben viel mehr Verantwortung übernommen. Die
Frage ist nicht, ob die beiden als Betriebsräte mehr verdienen durften, sondern
wie viel. Ab einer bestimmten Höhe kommen Gehälter in den Geruch von
Bestechungsgeldern. Das gilt zumal beim VW-Konzern, wo Manager und Betriebsräte
auch schon mit Luxus-Fernreisen und bezahltem Sex in Verbindung gebracht wurden.
Grundsätzlich sind außertarifliche Gehälter zwischen Unternehmen und
Beschäftigten auszuhandeln. Die Ereignisse in Wolfsburg legen allerdings den
Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung nahe - zumindest in Aktiengesellschaften
und staatlichen oder halbstaatlichen Betrieben, wo jene, die unterschreiben, die
Gehälter gar nicht selbst bezahlen.
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