DGAP-Adhoc
SeniVita Social Estate AG: Angebots- und Umtauschfrist für Zeichnung neuer Anleihen wird verlängert
DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Anleiheemission Die SeniVita Social Estate AG (SSE) hat beschlossen, die Frist zur Zeichnung der beiden neuen Anleihen bis zum 12. Februar 2020 zu verlängern. Der entsprechende Nachtrag zum öffentlichen Angebot der Schuldverschreibung 2019/2023 (7 Prozent jährliche Verzinsung) sowie der Schuldverschreibung 2019/2024 (9 Prozent jährliche Verzinsung) soll heute von der zuständigen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg gebilligt werden. Ebenso wird das freiwillige Umtauschangebot an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2015/2020 bis zum 7. Februar 2020 verlängert. Der entsprechende Nachtrag zum Wertpapierprospekt wird im Internet unter https://www.senivita-social-estate.de/anleihe.html sowie auf der Webseite der Luxemburger Wertpapierbörse (www.bourse.lu) veröffentlicht. Die bereits abgegebenen Kauf- und Umtauschangebote bleiben grundsätzlich gültig. Alle Investoren, die während der Gültigkeitsdauer des Prospekts das Umtauschangebot der Gesellschaft annehmen oder im Rahmen der Barzeichnung Angebote zur Zeichnung von Schuldverschreibungen abgeben, können aufgrund der Regelung des Nachtrags zum Prospekt ihre Annahme des Umtauschangebots bzw. ihre Angebote auf Zeichnung von Schuldverschreibungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 7. Februar bzw. 12. Februar 2020 teilweise oder vollständig zurückziehen. Statt eines Widerrufs besteht auch die Möglichkeit, neue Kaufangebote abzugeben. |