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SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: P&R-Insolvenzen - Finanzinvestor kauft Insolvenzansprüche (deutsch)
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: P&R-Insolvenzen - Finanzinvestor kauft Insolvenzansprüche
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DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Ankauf/Übernahmeangebot
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: P&R-Insolvenzen - Finanzinvestor kauft Insolvenzansprüche
15.11.2019 / 08:30
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Ein internationaler Investmentfonds hat die Bereitschaft bekundet, Insolvenzansprüche von P&R-Geschädigten zu erwerben. Erstmals erhalten betroffene Anleger damit die Chance, sofort einen
Geldbetrag zu erhalten und aus den Insolvenzverfahren auszusteigen.
Die Berliner Anwaltskanzlei Schirp & Partner ist autorisiert, geschädigten P&R-Anlegern entsprechende Angebote zu unterbreiten. Seit dem 13.11.2019 werden die Angebote an die durch sie
vertretenen Insolvenzgläubiger versandt. Die Angebote enthalten zwei Komponenten:
1. Zum einen eine sofortige Barzahlung an die Anleger, und zwar in Höhe von 14 % der Insolvenzforderungen, die die Insolvenzverwalter Dr. Jaffé / Dr. Heinke in den "Vereinbarungen betreffend die
Feststellung einer Insolvenzforderung" ermittelt haben.
2. Zum anderen eine Freistellung von etwaigen Rückforderungsansprüchen, die der Insolvenzverwalter wegen bereits ausgezahlter Mieten der Vergangenheit bei den insolvenzbeschlagenen Verträgen gegen
die Anleger richten könnte.
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Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, SCHIRP & Partner Rechtsanwälte mbB, bewertet die Angebote wie folgt:
"Der Käufer der Forderungen hat etwas, was viele Privatanleger nicht haben: Geld und Zeit. Der Investor setzt darauf, dass im Laufe des Insolvenzverfahrens eine Quote erzielt werden kann, die
oberhalb der 14 % liegt, die er jetzt gegenüber den Anlegern anbietet. Für die geschädigten Anleger ergibt sich die Chance, sofort Geld zu erhalten und aus den Insolvenzverfahren auszusteigen. Auch
können die Anleger für die insolvenzbeschlagenen Verträge die Rückforderungsansprüche abschütteln, die die Insolvenzverwalter Dr. Jaffé / Dr. Heinke derzeit prüfen. Im Gegenzug verzichten die
Anleger dann aber auch auf mögliche höhere Erlöse, die vielleicht in den nächsten Jahren im Verlaufe des Insolvenzverfahrens erzielt werden können. Es ist letztlich eine individuelle Entscheidung,
die jeder Anleger für sich selbst treffen muss. Immerhin ist es positiv, dass es diese Chance als Alternative zur weiteren Teilnahme am Insolvenzverfahren nunmehr gibt."
Interessierte Anleger können sich über die Internet-Seite https://ssma.de/de/pr-kaufangebot/ melden. Dies gilt auch für Anleger, die anderweitig anwaltlich vertreten werden; die anderweitige
anwaltliche Vertretung kann und soll bestehen bleiben. Auch wer bereits Schadensersatzprozesse führt, kann dies weiterhin tun. Die Kaufangebote werden unabhängig davon ausgesprochen.
Für weitergehende Auskünfte stehen zur Verfügung:
Dr. Wolfgang Schirp und Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, beide Partner der Sozietät
SCHIRP & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: 030-327 617 0
Fax: 030-327 617 17
E-Mail: schirp@schirp.com und schmidt-morsbach@ssma.de
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