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    Diesel-Abgasskandal  572  0 Kommentare Vergleich rückt in der Musterfeststellungsklage in greifbare Nähe / OLG Braunschweig lässt Tendenzen eines möglichen Urteils durchblicken

    Lahr (ots) - Gute Nachrichten für die 445.945 Teilnehmer der
    Musterfeststellungsklage gegen VW. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am
    Montag, 18. November, in der zweiten mündlichen Verhandlung erneut auf einen
    Vergleich zwischen den streitenden Parteien gedrängt. Und zudem angedeutet, in
    welche Richtung ein mögliches Urteil gehen könnte. Eine Verurteilung des
    Autobauers wegen sittenwidriger Schädigung ist im Bereich des Möglichen. Die
    Vertreter des Volkswagen-Konzerns signalisierten darauf hin, über einen
    Vergleich nachdenken zu wollen. Bis Ende des Jahres haben nun die Anwälte von VW
    und die Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Zeit für das
    Nachdenken oder bereits die Aufnahme von Gesprächen. Die Vertreter des vzbv sind
    zu solchen Diskussionen bereit.

    "Das ist schon eine positive Überraschung", äußerte sich Ralph Sauer nach dem
    Ende der zweiten mündlichen Verhandlung in der Musterfeststellungsklage gegen
    die Volkswagen AG. "Dass sich Volkswagen so schnell bewegt und der Richter, sich
    so dezidiert äußert, damit hätten wir nicht gerechnet", sagte Sauer weiter. "Die
    Ankündigung, in einem dritten Verhandlungstermin die Frage der deliktischen
    Haftung breiten Raum zu geben, ist ein deutliches Signal zu Gunsten der
    Verbraucher", ergänzte Marco Rogert. Beide sind Rechtsanwälte und Mitinhaber der
    RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die die Klage im
    Diesel-Abgasskandal für den vzbv führt.

    Der Tag am Oberlandesgericht Braunschweig hatte für die Verbraucher schon gut
    begonnen. Der Vorsitzende Richter, Michael Neef, machte zu Beginn klar, dass er
    derzeit keine Gründe für ein Teilurteil sehe. Er attestierte dem Verfahren
    hingegen eine baldige Entscheidungsreife. Auch eine Beweisaufnahme sah er nicht
    als notwendig an. Das zügige Vorgehen hatte das Gericht bereits in der ersten
    Verhandlung am 30. September 2019 im Sinne der Verbraucher angedeutet. Zwar
    wurden bis zur Mittagspause vertragliche Fragen ausgiebig diskutiert, doch die
    stellen für das Verfahren nur einen Nebenkriegsschauplatz dar. Sehr intensiv
    erläuterte Michael Neef die neusten Entwicklungen in der Rechtsprechung im
    Diesel-Abgasskandal. Und da gab es in jüngster Zeit klare Verurteilungen von VW
    wegen sittenwidriger Schädigung. Neef könne sich eine Nutzungsentschädigung für
    VW vorstellen und sprach sich gegen Zinsen für die Verbraucher aus. Und
    spätestens hier war klar, in welche Richtung das Gericht tendieren könnte.

    13 der 24 Oberlandesgerichte haben Volkswagen bisher wegen vorsätzlicher
    sittenwidriger Schädigung von Verbrauchern verurteilt und den Konzern zu
    Schadensersatz verurteilt. Dabei hat auch ein Umdenken in der Rechtsprechung der
    Gerichte stattgefunden. Einige Oberlandesgerichte haben sich noch nicht
    festgelegt, ob Sittenwidriges bei VW vorlag. Auch Landgerichte entscheiden immer
    häufiger für den geschädigten Verbraucher und gegen Volkswagen. Derzeit
    verurteilen laut dem Projekt "Dieselskandal" der Universität Regensburg 97 von
    115 Landgerichten VW wegen des manipulierten Motors EA 189 zu Schadensersatz.
    Das Oberlandesgericht Braunschweig wird sich diese für die Verbraucher positive
    Entwicklung an den Gerichten nicht entziehen können.

    Der Bundesgerichtshof hat der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung Auftrieb
    gegeben. In seinem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (VIII ZR 225/17) ist die
    Manipulation der VW-Motors EA 189 als Sachmangel eingestuft worden. Daraufhin
    wurde VW vor Landgerichten zur Rücknahme und Neulieferung von Fahrzeugen
    verurteilt, ohne dass eine Nutzungsentschädigung an den Konzern stattfand.

    OTS: R|U|S|S Litigation Rechtanwaltsgesellschaft mbH
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    Pressekontakt: Dr. Ralf Stoll, Telefon: 0163/6707425


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