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    Zielgesellschaft: TLG IMMOBILIEN AG; Bieter: Aroundtown SA

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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    Aroundtown SA

    DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
    VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE
    IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG,
    VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
    BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
    Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
    Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG))

    Bieter:
    Aroundtown SA
    40, Rue du Curé
    L-1368 Luxemburg
    eingetragen im Handels- und Firmenregister von Luxemburg unter der Nummer
    B217868
    ISIN: LU1673108939

    Zielgesellschaft:
    TLG IMMOBILIEN AG
    Hausvogteiplatz 12
    10117 Berlin, Deutschland
    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter
    HRB 161314 B
    ISIN: DE000A12B8Z4

    Die Aroundtown SA ('Aroundtown') hat am 18. November 2019 entschieden, den
    Aktionären der TLG IMMOBILIEN AG ('TLG') anzubieten, ihre auf den Inhaber
    lautenden Stückaktien der TLG im Wege eines freiwilligen öffentlichen
    Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots (das 'Angebot') zu
    erwerben. Als Gegenleistung für die zum Umtausch eingereichten TLG Aktien
    beabsichtigt Aroundtown vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der
    gesetzlichen Mindestpreise und der endgültigen Festlegungen in der
    Angebotsunterlage, je 1 TLG Aktien 3.6 neue Aktien von Aroundtown mit
    Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2019, oder im Falle der Verschiebung
    des Vollzugs des Angebots auf einen Zeitpunkt nach dem Datum der
    ordentlichen Hauptversammlung von Aroundtown im Jahr 2020, ab dem 1. Januar
    2020 anzubieten. Die angebotenen Aroundtown Aktien sollen durch eine
    Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals von Aroundtown
    gemäß § 7 der Satzung geschaffen werden.

    Im Zusammenhang mit dem Angebot haben Aroundtown und TLG heute eine
    Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) unterzeichnet.
    Gegenstand der Zusammenschlussvereinbarung ist das gemeinsame Verständnis
    von Aroundtown und TLG in Bezug auf den wirtschaftlichen und strategischen
    Hintergrund der Transaktion, den Ablauf des Angebots, die beabsichtigte
    zukünftige Unternehmensführungsstruktur von Aroundtown und den
    beabsichtigten Integrationsprozess (vorbehaltlich des Erreichens bestimmter
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