DGAP-WpÜG
Übernahmeangebot ;
Zielgesellschaft: TLG IMMOBILIEN AG; Bieter: Aroundtown SA
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Aroundtown SA
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG))
Bieter:
Aroundtown SA
40, Rue du Curé
L-1368 Luxemburg
eingetragen im Handels- und Firmenregister von Luxemburg unter der Nummer
B217868
ISIN: LU1673108939
Zielgesellschaft:
TLG IMMOBILIEN AG
Hausvogteiplatz 12
10117 Berlin, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter
HRB 161314 B
ISIN: DE000A12B8Z4
Die Aroundtown SA ('Aroundtown') hat am 18. November 2019 entschieden, den
Aktionären der TLG IMMOBILIEN AG ('TLG') anzubieten, ihre auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der TLG im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots (das 'Angebot') zu
erwerben. Als Gegenleistung für die zum Umtausch eingereichten TLG Aktien
beabsichtigt Aroundtown vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der
gesetzlichen Mindestpreise und der endgültigen Festlegungen in der
Angebotsunterlage, je 1 TLG Aktien 3.6 neue Aktien von Aroundtown mit
Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2019, oder im Falle der Verschiebung
des Vollzugs des Angebots auf einen Zeitpunkt nach dem Datum der
ordentlichen Hauptversammlung von Aroundtown im Jahr 2020, ab dem 1. Januar
2020 anzubieten. Die angebotenen Aroundtown Aktien sollen durch eine
Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals von Aroundtown
gemäß § 7 der Satzung geschaffen werden.
Im Zusammenhang mit dem Angebot haben Aroundtown und TLG heute eine
Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) unterzeichnet.
Gegenstand der Zusammenschlussvereinbarung ist das gemeinsame Verständnis
von Aroundtown und TLG in Bezug auf den wirtschaftlichen und strategischen
Hintergrund der Transaktion, den Ablauf des Angebots, die beabsichtigte
zukünftige Unternehmensführungsstruktur von Aroundtown und den
beabsichtigten Integrationsprozess (vorbehaltlich des Erreichens bestimmter
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