Diesel-Musterklage: VW zu Schadensersatz bereit – so profitieren Sie!
In der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen deutet sich ein überraschend schneller Vergleich an, der den Klägern Schadensersatz bringen könnte. So können auch jene davon profitieren, die sich der Sammel-Klage nicht angeschlossen haben.
Jetzt könnte alles recht schnell gehen: Am zweiten Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal gegen Volkswagen vor dem OLG Braunschweig hat der Richter darauf gedrängt, dass sich VW mit den Vertretern der Kläger einigt. Ein solcher Vergleich könnte den mehr als 400.000 Klägern eine Entschädigung bringen. Volkswagen hat zugesagt, sich bis Ende des Jahres bezüglich seiner Vergleichsbereitschaft zu äußern.
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Was heißt das nun für Diesel-Besitzer, die sich nicht der Musterklage angeschlossen haben? Auch sie können profitieren. Eine Anmeldung zu der Sammelklage ist nun zwar nicht mehr möglich. Allerdings macht die Entwicklung eine individuelle Klage deutlich aussichtsreicher. Denn ein positives Ergebnis in der Musterfeststellungsklage wird eine Vorbildfunktion für folgende Klagen haben.
Bei jedem Vorgehen ist die individuelle Ausgangsposition zu berücksichtigen – so gilt die Musterklage beispielsweise nur für Diesel mit dem Motor EA 189. Doch die Tendenz wäre mit einem lukrativen Vergleich für die Teilnehmer der Musterklage gesetzt.
Diesel-Besitzer, die sich nicht an der Musterklage beteiligt haben, sollten daher durch einen Experten prüfen lassen, ob nun ein individuelles Vorgehen sinnvoll ist. Auch wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann mit Hilfe einer Prozessfinanzierung in vielen Fällen den Klageweg ohne Kostenrisiko beschreiten. Dies gilt übrigens nicht nur für Besitzer Diesel-Fahrzeugen aus der VW-Gruppe, sondern beispielsweise auch für Porsche, Opel und Mercedes Benz.
Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie nicht nur, welche Optionen ihnen offenstehen, sondern auch wie ein konkretes Vorgehen aussehen würde.