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    EANS-Adhoc  375  0 Kommentare UNIQA Insurance Group AG / Prüfung einer Zusammenführung von UNIQA Insurance Group AG, UNIQA Österreich Versicherungen AG und UNIQA International AG sowie Änderungen im Vorstand der UNIQA Gruppe

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
    adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
    Emittent verantwortlich.
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    Fusion/Übernahme/Beteiligung/Strategische Unternehmensentscheidungen
    19.11.2019

    Wien - Der Vorstand und der Aufsichtsrat von UNIQA Insurance Group AG haben
    heute Abend beschlossen, eine Zusammenführung von UNIQA Insurance Group AG
    ("UIG"), UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UAT") und UNIQA International AG
    ("UI") durch Verschmelzung zu prüfen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von UIG
    haben die erforderlichen Aufträge zur Prüfung dieser Zusammenführung erteilt.

    Ziel der möglichen Zusammenführung sollen die weitere Vereinfachung und
    Straffung der Konzernstruktur, die effizientere Steuerung der UNIQA Gruppe, die
    Verschlankung der Führungsstruktur sowie eine Verstärkung der kundenorientierten
    Organisation sein. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fassung der
    erforderlichen Organbeschlüsse sowie der Erlangung aller notwendigen
    behördlichen Bewilligungen.

    Aus gegenwärtiger Sicht ist wahrscheinlich, dass UAT als die operativ tätige
    Versicherungsgesellschaft der UNIQA Gruppe in Österreich und wirtschaftlich 100
    % Tochterunternehmen von UIG, die übernehmende Gesellschaft wäre (down-stream
    Verschmelzung), weil UAT über alle versicherungsaufsichtsrechtlich
    erforderlichen Konzessionen verfügt. Die Börsenotierung wird beibehalten. Im
    Fall der geplanten down-stream Verschmelzung würde für die Aktien von UAT die
    Zulassung zum Handel an der Wiener Börse beantragt werden, eine ununterbrochene
    Zulassung der UNIQA Aktien zum Handel wäre gewährleistet. Die
    Beteiligungsverhältnisse würden sich auch im Fall der down-stream Verschmelzung
    nicht ändern.

    Für den Fall des positiven Abschlusses der Prüfung des Vorhabens ist in Aussicht
    genommen, die Verschmelzung der ordentlichen Hauptversammlung von UIG am 25. Mai
    2020 zur Beschlussfassung vorzulegen. UNIQA strebt an, dass die Verschmelzung im
    Fall der positiven Beschlussfassung bis Ende September 2020 im Firmenbuch
    eingetragen ist.

    Ferner hat der Aufsichtsrat von UIG in seiner Sitzung von heute Abend die
    Zusammensetzung des zukünftigen Vorstands der UNIQA Gruppe beschlossen:
    Andreas Brandstetter (CEO), 50
    Wolfgang Kindl (Kunde & Markt International), 53
    Peter Humer (Kunde & Markt Österreich), 48
    Klaus Pekarek (Kunde & Markt Bank Österreich), 62
    Peter Eichler (Personenversicherung), 58
    Kurt Svoboda (Finanzen & Riskmanagement), 52
    Wolf Gerlach (Operations), 40
    Erik Leyers (Data & IT), 49
    René Knapp (HR & Marke), 36








    Rückfragehinweis:
    Presse

    Gregor Bitschnau
    UNIQA Insurance Group AG
    Group Communication
    +43 (0)1 21175 3440
    +43 664 88915564
    gregor.bitschnau@uniqa.at

    Investor Relations

    Michael Oplustil
    UNIQA Insurance Group AG
    Investor Relations
    +43 (0)1 21175 3236
    +43 664 88915215
    michael.oplustil@uniqa.at

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: UNIQA Insurance Group AG
    Untere Donaustraße 21
    A-1029 Wien
    Telefon: 01/211 75-0
    FAX:
    Email: investor.relations@uniqa.at
    WWW: http://www.uniqagroup.com
    ISIN: AT0000821103
    Indizes: ATX, WBI
    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch






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