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    DGAP-News: MEDIQON Group AG


    / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme






    MEDIQON Group AG: Information zur Geschäftsentwicklung








    22.11.2019 / 17:00




    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Die Gesellschaft hat am 22.11.2019 über die Durchführung einer Bezugsrechts-Kapitalerhöhung informiert. Es werden 861.032 neue Aktien aus dem genehmigten Kapital zum Bezugspreis von 4,75 EUR je Aktie ausgegeben. Die Bezugsfrist wird am 16.12.2019 beginnen und endet am 15.01.2020. Nicht gezeichnete Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden.



    Die aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel sollen der Finanzierung weiterer Beteiligungen der beiden Tochterunternehmen Ookam Software GmbH und NGC Nachfolgekapital GmbH dienen, die sich in verschiedenen Phasen der Verhandlungen befinden.



    In der ad hoc Mitteilung vom 16.10.2019 informierte die Gesellschaft zudem darüber, dass die Geschäftsentwicklung in der Tochtergesellschaft MEDIQON GmbH deutlich unterhalb der für das Jahr 2019 geplanten Geschäftsentwicklung verläuft und ein weiterer Kapitalbedarf von voraussichtlich 1,5 Mio. Euro erforderlich ist, um das Unternehmen in eine Cash-flow positive Situation zu führen.



    Unter anderem hat das MDK Reformgesetz, das zum 01.01.2020 wirksam wird, die Anpassung des Produktportfolios der MEDIQON GmbH erforderlich gemacht. Die bisher übliche Nachkodierung von Krankenhausabrechnungen wird entfallen, da Krankenhäuser zukünftig nur noch einmalig Behandlungsfälle abrechnen können werden. Eine bisher regelmäßig durchgeführte Rechnungskorrektur ist künftig nicht mehr möglich. Gleichzeitig drohen Krankenhäusern erhebliche Strafzahlungen für fehlerhafte Abrechnungen.



    Die neuen Produkte und Dienstleistungen der MEDIQON GmbH setzen genau an diesem Punkt an und unterstützen Krankenhäuser mit einer durch Software und Prüfregeln unterstützen Qualitäts- und Ergebnissicherung der Fallkodierung und Rechnungserstellung. Dies hilft sowohl Erlöse zu sichern, als auch Strafzahlungen zu vermeiden. Die Geschäftsführung der MEDIQON GmbH ist überzeugt, hiermit die durch die Gesetzesreform geschaffenen Bedürfnisse der Krankenhäuser in Hinblick auf die Erlös- und Existenzsicherung erfüllen zu können.

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