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     652  0 Kommentare Urteil zu Kfz Leasing bei VW / Audi Diesel: Anspruch auf Schadensersatz

    Wer einen Diesel per Leasing erworben hat, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein manipuliertes Fahrzeug handelt. Dieses Vorgehen ist sogar dann möglich, wenn der Vertrag bereits beendet ist.

    Auch wer ein Diesel-Fahrzeug nur geleast hat, kann Anspruch auf Schadensersatz haben. Das hat das Landgericht Hamburg (Az. 316 O 25/19) nun in einem spannenden Fall entschieden. Dabei hatte ausgerechnet eine Anwaltskanzlei im Jahr 2014 einem manipulierten VW Tiguan mit dem Skandal-Motor EA 189 als Leasingfahrzeug erworben. Der Vertrag endete nach drei Jahren, also in 2017. Die Kanzlei gab das Fahrzeug zurück. In diesem Zeitraum hatte sie rund 17.000 Euro an Leasingraten gezahlt.

    Davon erhält sie nun mehr als die Hälfte, nämlich rund 9.000 Euro als Schadensersatz zurück. Das Gericht urteilte, Volkswagen habe sich sittenwidrig verhalten, weil es bewusst einen mangelhaften Gegenstand in Verkehr gebracht hatte. Allerdings bekommen die Kläger nicht wie gefordert sämtliche Leasing-Zahlungen zurück. Stattdessen müssen Sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, weil das Fahrzeug über drei Jahre und insgesamt rund 50.000 Kilometer gefahren wurde.

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    Der Fall zeigt, dass nicht ausschließlich Besitzer eines Diesels gute Chancen auf Schadensersatz haben. Auch Leasingnehmer können in vielen Fällen profitieren. Dabei ist es nicht nötig, dass sie einen konkreten Schaden nachweisen, beispielsweise, dass sie das Fahrzeug wegen eines Diesel-Fahrverbots nicht mehr nutzen können. Bereits die Tatsache, dass Volkswagen bewusst mangelhafte Fahrzeug verkauft hat, reicht für den Anspruch auf Schadensersatz aus.

    Betroffen von dem Urteil sind zumindest alle Fahrzeuge aus dem VW-Konzern (Volkswagen, Audi, Seat, Skoda) mit den Motoren EA 189 und EA 288. Aber auch auf diverse Mercedes Diesel Modelle, für die es Rückrufe des Kraftfahr-Bundesamts (KBA) gibt, dürfte es anzuwenden sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Leasing-Vertrag privat oder gewerblich abgeschlossen wurde. Auch ist es egal, ob der Vertrag noch läuft oder bereits beendet wurde.

    Durch dieses Urteil verbessern sich die Chancen für Diesel-Besitzer, die sich gegen Wertverluste und Fahrverbote wehren, weiter. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder nur geleast wurde, bestehen inzwischen in vielen Konstellationen sehr gute Chancen auf Schadensersatz oder – wenn alternativ gewünscht – Rückgabe des Fahrzeugs. Ein spezialisierter Anwalt kann aufzeigen, wie die jeweiligen Chancen stehen. Eine solche Prüfung ist beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich. 

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Urteil zu Kfz Leasing bei VW / Audi Diesel: Anspruch auf Schadensersatz Wer einen Diesel per Leasing erworben hat, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein manipuliertes Fahrzeug handelt. Dieses Vorgehen ist sogar dann möglich, wenn der Vertrag bereits beendet ist.

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