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     170  0 Kommentare Osisko Gold Royalties kündigt TSX-Genehmigung für Verlängerung des Aktienrückkaufangebots für eigene Aktien an

     

    (Montréal, 10. Dezember 2019) Osisko Gold Royalties Ltd (OR:TSX & NYSE) (die "Corporation" oder "Osisko" - https://www.commodity-tv.com/play/osisko-gold-royalties-financial-partners-extend-bridge-financing-to-stornoway/) gibt bekannt, dass die Toronto Stock Exchange (die "TSX") die Absicht der Gesellschaft, ein Normal Course Issuer Bid (Aktienrückkaufprogramm) des Emittenten abzugeben (das "NCIB-Programm"), genehmigt hat. Im Rahmen des NCIB-Programms kann Osisko von Zeit zu Zeit bis zu 13.681.732 seiner Stammaktien ("Stammaktien") gemäß den üblichen Kursangebotsverfahren des TSX erwerben.

     

    Das normale Kursangebot des Emittenten wird über die Einrichtungen der TSX oder alternative Handelssysteme durchgeführt, sofern diese berechtigt sind und entspricht den Vorschriften der TSX. Käufe im Rahmen des normalen Angebots des Emittenten erfolgen im Wege von Offenmarkttransaktionen oder auf andere Weise, die eine Wertpapieraufsichtsbehörde zulassen kann, einschließlich vorab arrangierter Crosses, befreiter Angebote und privater Vereinbarungen im Rahmen eines von einer Wertpapieraufsichtsbehörde erlassenen Freistellungsauftrags des Emittenten.

     

    Rückkäufe im Rahmen des NCIB-Programms können am 12. Dezember 2019 beginnen und am 11. Dezember 2020 oder zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem das NCIB-Programm abgeschlossen ist, enden. Die täglichen Käufe sind auf 126.674 Stammaktien, mit Ausnahme von Gruppenkaufbefreiungen, beschränkt, was 25% des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der Stammaktien an der TSX für den Zeitraum von sechs Monaten bis zum 30. November 2019 entspricht, was 506.698 Stammaktien entspricht.

     

    Der Preis, den die Gesellschaft für alle Stammaktien zahlen kann, die im Rahmen des NCIB-Programms auf dem freien Markt erworben wurden, entspricht dem zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Marktpreis (zuzüglich Maklergebühren) und alle von der Gesellschaft erworbenen Stammaktien werden annulliert. Für den Fall, dass die Gesellschaft Stammaktien durch vorab arrangierte Kreuzverflechtungen, befreite Angebote, Blockkäufe oder private Vereinbarungen erwirbt, kann und wird der Kaufpreis der Stammaktien, wie von der Wertpapieraufsichtsbehörde gestattet, mit einem Abschlag auf den Marktpreis der Stammaktien zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolgen.

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