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     1728  0 Kommentare Was von der Dividende übrig bleibt: Ein kleiner Steuerratgeber für Einkommensinvestoren

    Wer hatte ihn nicht schon einmal? Den Traum, Geld zu bekommen, ohne dafür arbeiten zu müssen. Und es klingt ja auch zu schön, um wahr zu sein. Doch in unserer Gesellschaft ist es durchaus möglich, sich ein sogenanntes passives Einkommen zu erschaffen.

    Dafür braucht man in der Regel aber auch erst einmal Geld, das man dann so investieren kann, dass es Gewinne abwirft bzw. stetige Einnahmen generiert. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, auf Immobilien als Kapitalanlage zu setzen. Denn so könnte man beispielsweise durch Mieteinnahmen einen stetigen Geldstrom erzeugen.

    Doch eine Investition in Immobilien erfordert von Anfang an einen recht hohen Kapitaleinsatz und es macht daher Sinn, solch ein Geschäft nur zu tätigen, wenn man sich sehr gut auf dem Immobilienmarkt auskennt. Andernfalls könnte man schnell in den finanziellen Ruin schlittern.

    Eine andere Art, ein passives Einkommen zu generieren, stellt der Kauf von  Dividendenaktien dar. Und weil man dafür kein Finanzmarktexperte sein muss und in Aktien auch mit etwas weniger Geld sofort investieren kann, wird diese Möglichkeit von immer mehr Anlegern ins Auge gefasst.

    Man sollte aber nicht nur auf die Höhe der Dividende schauen, die man als regelmäßige Einnahme anstrebt, sondern sich diese Angelegenheit auch mal aus steuerlicher Sicht betrachten, um genau zu wissen, was am Ende eigentlich übrig bleibt. Deshalb kommt hier ein kleiner Überblick, auf was sich Anleger bei der Versteuerung ihrer Kapitalerträge einstellen müssen.

    Die Abgeltungsteuer

    Der Name „Abgeltungsteuer“ ist eigentlich nur der Überbegriff für diese Steuerart. Was uns das Leben bei unseren Dividendenerträgen wirklich schwermacht, ist die sogenannte Kapitalertragsteuer (KapEst). Sie wird vom jeweiligen Kreditinstitut direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Und damit gilt der jeweils zu entrichtende Betrag als abgegolten. In diesem Artikel verwenden wir aber weiter den Begriff „Abgeltungsteuer“, weil dieser wahrscheinlich jedem Leser geläufiger sein dürfte.

    Man sollte noch wissen, dass jeder Bürger einen Sparerfreibetrag für sich beanspruchen kann. Für Ledige wären das 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Und diesen kann man ganz einfach geltend machen, indem man seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt. Nur wenn die vorher genannten Beträge überschritten werden, wird Abgeltungsteuer in folgender Höhe fällig.

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    Verfasst von Aktienwelt360
    Was von der Dividende übrig bleibt: Ein kleiner Steuerratgeber für Einkommensinvestoren Wer hatte ihn nicht schon einmal? Den Traum, Geld zu bekommen, ohne dafür arbeiten zu müssen. Und es klingt ja auch zu schön, um wahr zu sein. Doch in unserer Gesellschaft ist es durchaus möglich, sich ein sogenanntes passives Einkommen zu …