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    EQS-Adhoc  134  0 Kommentare Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 29.11.2019 wird das Anlagereglement der nebag ag angepasst





    EQS Group-Ad-hoc: nebag ag / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges


    Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 29.11.2019 wird das Anlagereglement der nebag ag angepasst


    16.12.2019 / 05:00 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




     



    MEDIENMITTEILUNG



    Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 29. November 2019 wird das Anlagereglement der nebag ag angepasst. Das neue Anlagereglement tritt am 16. Dezember 2019 in Kraft.



    Der Verwaltungsrat der nebag ag hat beschlossen, das Anlagereglement anzupassen, um den Investoren ein aussagekräftigeres Bild über die strategischen Bestrebungen der Gesellschaft zu vermitteln. Hierzu wurden die Anlagekategorien neu strukturiert.



    Hintergrund des Entscheids ist, dass sich die strategischen Beteiligungen nach dem Verkauf der Beteiligung an der Biella-Neher Holding AG im März 2019 noch aus vier Titeln zusammensetzen. Die Investitionsentscheide des Verwaltungsrats der nebag ag sind jedoch bei weit mehr Unternehmen von strategischer Natur und längerfristig ausgerichtet. Der Verwaltungsrat beschloss daher, die Anlagekategorien neu zu strukturieren, um den Investoren ein gesamthaftes Bild über die strategischen Bestrebungen der nebag ag aufzuzeigen. Neu unterscheidet die nebag ag in der Anlagestrategie zwischen den folgenden Kategorien:



    - Beteiligungen



    - Langfristige Finanzanlagen mit strategischem Charakter



    - Kurzfristige Finanzanlagen



    Die Beteiligungen umfassen nur noch Titel, bei denen die nebag ag mindestens 20% der ausstehenden Aktien hält. Damit folgt die nebag ag der Standarddefinition des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS. Langfristige Finanzanlagen mit strategischem Charakter werden durch Beschluss des Verwaltungsrats als solche klassifiziert. Die kurzfristigen Finanzanlagen bilden die Residualkategorie und haben keinen langfristig strategischen Charakter.



    Die Gesellschaften in den Kategorien «Beteiligungen» und «Langfristige Finanzanlagen mit strategischem Charakter» bilden das strategische Portfolio der nebag ag. Sie werden durch den Verwaltungsrat der nebag ag betreut und in strategischen Entscheidungen unterstützt. Die neue Zuordnung der Investitionen ist ab heute auf der Homepage der nebag ag ersichtlich. Die Kategorien werden in Geschäftsberichten entsprechend abgebildet.



    Der gesamte Wortlaut des angepassten Anlagereglements, der täglich berechnete NAV und weitere Gesellschaftsinformationen können unter www.nebag.ch aufgerufen werden.



    Zürich, 16. Dezember 2019



    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:



    nebag ag

    Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates

    c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich

    Tel.: +41 (0)79 346 41 31

    Fax: +41 (0)43 243 07 91

    E-Mail: info@nebag.ch

    Internet www.nebag.ch








    Zusatzmaterial zur Meldung:


    Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=VOFUKNUKTQ
    Dokumenttitel: Anlagereglement

    Ende der Ad-hoc-Mitteilung

























    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: nebag ag
    c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36
    8002 Zürich
    Schweiz
    Telefon: +41 (0)43 243 07 90
    Fax: +41 (0)43 243 07 91
    E-Mail: info@nebag.ch
    Internet: www.nebag.ch
    ISIN: CH0005059438
    Börsen: SIX Swiss Exchange
    EQS News ID: 936363





     
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