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     3550  0 Kommentare Nicht auch noch das, thyssenkrupp! Bringt diese Millionenstrafe jetzt etwa das Fass zum Überlaufen?

    Die Aktie von thyssenkrupp (WKN: 750000) macht gegenwärtig keine einfache Zeit durch. Der Konzernumbau zieht sich inzwischen in die Länge und für die Aufzugsparte ist noch immer keine finale Lösung präsentiert worden. Zusätzlich belastete ein Wechsel im Management zum Herbst dieses Jahres, was die Umstrukturierungsphase weiterhin zu einer Hängepartie werden lässt.

    Des Weiteren nährt der drohende oder erhoffte Abgang der Aufzugssparte den Zweifel, ob nach diesem Schritt noch etwas Substanz in dem Konzern vorhanden ist. Das Filetstück, das nun unter den Hammer kommen soll, ist zwar derzeit deutlich mehr wert als der Gesamtkonzern, immerhin bis zu 17 Mrd. Euro könnte ein Verkauf einbringen. Nichtsdestoweniger bilden die übrigen Bereiche und insbesondere die Stahlsparte einen mickrigen Rest, der künftig aufpoliert werden soll.

    Allerdings sind diese Restrukturierungsmaßnahmen gegenwärtig nicht die einzigen Sorgen, die im Kontext des Gesamtkonzerns existieren. thyssenkrupp ist nämlich nun, wie viele andere Stahlkonzerne, zu einer millionenschweren Strafe verdonnert werden. Schauen wir im Folgenden einmal, ob dieser weitere mögliche Sargnagel hier inzwischen das Fass zum Überlaufen bringt.

    Stahlsparte im Fokus

    Im Fokus der aktuell kolportierten Strafe ist dabei die Stahlsparte des angeschlagenen und im Umbau befindlichen Konzerns. Neben weiteren Namen, unter anderem voestalpine, ist dabei auch thyssenkrupp vom Bundeskartellamt nun zu einer Millionenstrafe verdonnert worden. Die gesamten Strafzahlungen belaufen sich gängigen Meldungen zufolge auf 646 Euro, wovon ein gewisser Anteil natürlich auf den ehemaligen DAX-Konzern entfallen dürfte.

    Der Grund für diese Strafzahlung seien demnach Preisabsprachen bei Blechen, die diese eigentlichen Wettbewerber verabredet hätten. So zumindest das Bundeskartellamt, das thyssenkrupp Steele Europe neben den besagten weiteren Namen nun mit der Strafe belegt hat. Durch Aufpreise und Zuschläge bei sogenannten Quartoblechen sei es zu einer unerlaubten Verständigung gekommen, so die Wettbewerbshüter, eine kartellrechtlich unlautere Absprache. Der Zeitraum dieser Handlungen sei zwischen den Jahren 2002 und 2016 gelegen, durchaus eine lange Phase.

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