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    DGAP-News  164  0 Kommentare Bitcoin Group SE plant die Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft im Konzernverbund zu beantragen







    DGAP-News: Bitcoin Group SE


    / Schlagwort(e): Sonstiges






    Bitcoin Group SE plant die Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft im Konzernverbund zu beantragen








    16.12.2019 / 14:00




    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Bitcoin Group SE plant die Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft im Konzernverbund zu beantragen



    - Unternehmensgruppe wird auf diese Weise die Position als führender Verwahrer für Krypto-Assets in Deutschland ausbauen



    - Einschluss der futurum bank AG als Verwahrstelle erschließt neue Potenziale im Markt mit institutionellen Kunden





    Herford, 16. Dezember 2019 - Die Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) plant den Antrag für die Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäftes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Der Antrag ist im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie notwendig geworden. Demnach wird das Kryptoverwahrgeschäft im Kundenauftrag als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen. Somit schafft die BaFin mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2020 einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen und ermöglicht zusätzlich Banken das Angebot und die Verwahrung von Kryptowährungen.



    Die Bitcoin Group SE, die mit Bitcoin.de Europas größten Kryptowährungshandelsplatz betreibt, nimmt schon heute als Verwahrer von Krypto-Assets die führende Stellung in Deutschland ein. Gleichzeitig mit der Beantragung der Erlaubnis für Bitcoin.de soll ebenfalls eine Erlaubnis für die 100-prozentige Konzerntochter, die futurum bank AG, beantragt werden. Auf diese Weise wird die Unternehmensgruppe ihre Services im Geschäft mit institutionellen Kunden erweitern, welches in der futurum bank AG gebündelt ist. Künftig kann die Bitcoin Group SE nach erfolgter Erlaubnis der BaFin somit gegenüber Geschäftskunden ebenfalls als Verwahrer von Krypto-Assets auftreten. Dies erschließt einen weiteren Kundenkreis und zusätzliche Umsatzpotenziale.

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