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    Anti-Anleger-Gesetz  49528  34 Kommentare Neuer Horror aus Olaf Scholz' Steuer-Giftschrank: „Beschränkung der Verlustverrechnung bei Einkünften aus Termingeschäften"

    Es sieht danach aus, dass die GroKo-Regierung den Aufbau von privatem Vermögen wieder einmal massiv behindert. Laut Henning Bergmann, dem geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Derivate Verbands (DDV), werde die Anerkennung von Verlusten mit einer neuen Steuergesetzgebung erheblich eingeschränkt. Die wallstreet:online-Redaktion hat den Kapitalmarkt-Experten zum exklusiven Interview gebeten:

    wallstreet:online: Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt wird in Berlin ein Gesetz durchgewunken, dass enorme Auswirkungen auf den Derivate-Markt haben könnte. Was ist da los?

    Henning Bergmann: Es geht um eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Einkünften aus Termingeschäften und aus dem Ausfall von Kapitalanlagen im Privatvermögen. Von dieser Regelung sind viele Wertpapiere betroffen. Ab dem 1. Januar 2021 sollen Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden können. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10.000 Euro. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt. Die Anerkennung von Verlusten wird damit im Vergleich zur aktuell geltenden Rechtslage erheblich eingeschränkt. Wir halten die Regelung für nicht zielführend und haben uns vehement dagegen ausgesprochen. Betroffen sind unter anderem auch Anleger, die sich absichern möchten. Im Detail stellen sich bei der Regelung nun auch noch zahlreiche Fragen.

    wallstreet:online: Tauchen wir noch tiefer ein. Welche politischen Interessen und Ziele stecken hinter dem Gesetz?

    Henning Bergmann: Diese Frage müssen die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten beantworten. Wir können lediglich konstatieren, dass die Steuergesetzgebung derzeit darauf abzuzielen scheint, den privaten Vermögensaufbau deutlich zu erschweren - sei es durch das Gesetz für Verlustverrechnung oder die geplante Finanztransaktionssteuer. Im Zusammenspiel mit den überbordend bürokratischen Anlegerschutzanforderungen der Finanzmarktrichtlinie MiFID II werden Steuerzahler so zunehmend von einem Engagement am Kapitalmarkt abgeschreckt. Besonders in der Niedrigzinsphase ist das ein erhebliches Problem.

    wallstreet:online: Welche Auswege bieten sich für Anleger zurzeit an?

    Henning Bergmann: Anleger können das Thema mit ihren Bundestagsabgeordneten diskutieren und so versuchen, ihre Meinung einzubringen. Wie wir aus einer unserer aktuellen Umfragen wissen, steht das Thema Förderung der Wertpapierkultur für Privatanleger derzeit an erster Stelle ihres Wunschzettels an die Große Koalition, gefolgt von Steuergerechtigkeit.

    wallstreet:online: Herr Bergmann, vielen Dank für das Interview!

    Das Interview führte Christoph Morisse.

    Kurzvita von Dr. Henning Bergmann
    Rechtsanwalt und Bankkaufmann Dr. Henning Bergmann ist seit März 2019 geschäftsführender Vorstand des Deutschen Derivate Verbands (DDV). Zuvor war er bereits seit Oktober 2017 Geschäftsführer des DDV.

    Von 2008 bis 2017 war er Leiter Kapitalmarktrecht beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband und damit verantwortlich für die Interessenvertretung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sowie die Umsetzung der Regularien in der Sparkassen-Finanzgruppe (unter anderem für das DSGV MiFID Projekt). Zuvor war von 2004 bis 2008 beim Sparkassenverband Niedersachsen tätig, zuletzt als Leiter Beteiligungen und Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft. Dr. Bergmann ist Autor mehrerer Publikationen zum Bank- und Kapitalmarktrecht und war lange Jahre Mitglied der Consultative Working Group für das Anlegerschutzkomitee (IPISC) bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA.





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    Kommentare

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    26.01.20 14:06:49
    Schau dich mal auf bundestag.de um. Diese Abgeordneten reden wirklich über jedes Thema. Ich würde sagen, sie reden wunderbar über alles und verstehen nichts. Ist auch gar nicht möglich.

    Wir reden hier schon wochenlang über Satz 5, für Abgeordnete außerhalb des Finnanzauschusses ist das chinesisch - keine Chance. Nur so konnte der Binding-Coup aber gelingen.

    Bzgl. weiterer "Betriebsausgaben-Begrenzungen" - sowas haben Ideologen wie Binding immer in der Schublade. Sie lauern halt auf die Chance es durchzumoggeln.
    Avatar
    26.01.20 13:19:12
    Sinn und Zweck von Steuern ist die Erzielung von Einnahmen. Dabei spielt das "Ansehen" der Steuerobjekte keine Rolle. Arbeitslohn und Spekulantengewinn, nach der reinen Lehre für die Steuer zweitrangig.
    Allerdings müssen bei der Besteuerung ein paar Spielregeln beachtet werden. Man kann den Verlustausgleich zwischen den einzelnen Einkunftsarten einschränken bzw. ausschließen. Man kann den Verlustrücktrag einschränken bzw. ausschließen. Aber innerhalb einer Einkunftsart, hier sogar innerhalb einer Teileinkunftsart (Derivate) nur die postiven Einkünfte besteuern und die negativen Einkünfte nur bis zu einem Betrag von 10.000 € anzurechnen, ist doch schon etwas dreist. Hat mit allgemeinen Steuer-Spielregeln nicht das geringste zu tun.
    Schutz des Kleinalegers und sonstiges Bla,bla können diesen Eingriff unter keinen Umständen rechtfertigen. Eine Rosinentheorie gibt es im Steuerrecht nicht.

    Mit irgendwelchen Gejammere rund um Derivate kommt man nicht weit, da hier Demagogen leichtes Spiel haben (Geschieht denen Recht! usw.) Ist wie mit der alleinerziehenden Krankenschwester, die nur Nachtdienst leistet und 100 km in die Arbeit fahren muss. Kirchhof hatte seinerzeit gegen dieses "Bild" keine Chance.

    Wie wär' aber mit ein paar Beispielen, die jeder versteht.

    Ein Landwirt betreibt eine Bullenmast und den Gemüseanbau. Mit dem Gemüse erielt er Gewinne, mit den Vieh Verluste. Da Fleisch out ist, werden die Gewinne voll besteuert, während die Verluste aus der Bullenmast nur sehr begrenzt verechnenbar. Undenkbar, aber letztlich wie mit der Regelung bei den Derivaten.

    Oder ein kleiner privater Grundstücksspekulant, der zwei Grundstücke kauft und bald wieder verkauft. Einmal erzeilt er 100.000 Gewinn, das zweite Mal leider einen Verlust von 30.000.
    Da eine solche spekulation ja auch nicht gewollt ist, könnte man hier die 100.000 voll heranziehen und von dem verlust nur 10.000 gegenrechnen lassen. Nicht so schlimm, oder?

    Nochmals, diese Spielregeln müsste doch jedem Abgeordneten, auchwenn das Steuerrecht nicht seine "Heima" ist doch verstehen.

    cu
    pegru
    Avatar
    03.01.20 17:33:54
    Definiere Spekulant! :mad: Die Linke und die neue SPD würden sagen, Spekulant ist jeder, der beim Kapitalismus aktiv mitmacht.
    Avatar
    03.01.20 14:20:31
    Die Tragweite scheinen hier einige überhaupt nicht abschätzen zu können(genauso wie die Herren im Finanzministerium). Reflexhaft wird bei dem Thema an Spekulation, Wetten etc. gedacht.
    Schlimm ist, dass eine sinnvolle Absicherung seines Depots mit Derivaten nicht mehr möglich sein wird.

    Beispiele gefällig:
    Absicherung eines 200000$ Depots gegen Währungsverluste.
    Kauf von EURUSD-Futures. Der Dollar fällt um 10%, also 20000 Gewinn.
    Rollen in den nächsten Verfalltermin. Der Dollar steigt wieder um den selben Betrag, d.h. 20000 Verlust. Mein Depot hat sich nicht verändert, der Hedge hat funktioniert, ich muss aber für 10000 Gewinn Steuern bezahlen. Das ist Irrsinn.

    Weiteres Beispiel:
    Ich kaufe einen Straddle, um gegen sehr starke Kursverluste abgesichert zu sein. Eine Seite des Straddles(Put oder Call) wird definitiv mit Verlust enden, den ich nach Ausschöpfung der 10000€ nicht verrechnen kann. Auch hier werde ich nach Steuern einen Verlust haben, obwohl mein Depot evtl. gleich geblieben ist.
    Pervers!!!!
    Das ist so, als ob ein Einzelhändler beim Bauern Äpfel kauft, davon ein Viertel verkauft. Der Rest ist faulig. Der Einzehändler kann aber die Einstandskosten für die fauligen nicht verrechnen.:confused:

    Ich brauch die Möglichkeit der Absicherung dringend, da ich selbsständig bin und meine Altervorsorge privat organisieren muss.

    Dieses Gesetz trifft eben nicht nur ein paar Spekulanten!!!
    Avatar
    26.12.19 15:05:32
    Trader zu vernichten wird sicher schon lange auf der Agenda von einigen SPD-Abgeordneten gestanden haben. Nur dass die CDU da mal mitmacht? Ich vermute, die SPDler feiern immer noch.

    Es ist natürlich dreist, eine Wettgewinnsteuer ins ESTG zu packen, wohlwissend, dass das niemals rechtskonform ist. Ich nenne das Übergriffigkeit des Stasts oder Allmachtsfantasie.

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