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     5532  0 Kommentare VW Diesel Skandal: BGH entscheidet im Mai über EA189 – und weitere Modelle

    Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im Mai 2020 darüber entscheiden, ob der Besitzer eines Schummel Diesel von Volkswagen Anspruch auf Schadensersatz hat und sein Fahrzeug zurückgeben kann. Zeitnah will der BGH auch über Modelle anderer Hersteller entscheiden. Kommt es diesmal wirklich zu einem Urteil?

    Erneut kommt ein Fall von Abgas-Manipulation vor den BGH. Wie das oberste Gericht angekündigt hat, will es am 5. Mai 2020 (VI ZR 252/19) über einen Fall verhandeln, bei dem es um ein manipuliertes Fahrzeug von Volkswagen geht. Dann könnte es erstmals zu einem BGH-Urteil im Diesel-Skandal kommen. Denn bei zwei vorausgegangenen Klagen Anfang 2019 hatten sich Kläger und Volkswagen in letzter Minute geeinigt – und dadurch ein Urteil verhindert.

    Im vorliegenden Fall geht es um einen VW Sharan 2.0 TDI, der mit einem Euro 5 Diesel Motor des Typs EA 189 ausgestattet ist. Der Besitzer hatte das Fahrzeug im Jahr 2014 gekauft, also mehr als ein Jahr, bevor Volkswagen die Abgas-Manipulationen im Herbst 2015 eingeräumt hat. Das Fahrzeug ist unzweifelhaft vom Diesel-Betrug betroffen. Deshalb fordert der Kläger von VW auch den kompletten Kaufpreis zuzüglich Zinsen zurück.

    Er argumentiert mit §826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in dem es heißt: „Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.

    Der BGH hatte bereits in Zusammenhang mit einer der später zurückgezogenen Klagen erklärt, dass die Abgas-Manipulationen einen Sachmangel darstellen. Allerdings ließ er offen, welche genauen Ansprüche sich daraus für einen Kunden ergeben.

    Aus unserer Sicht stehen die Chancen sehr gut, dass Diesel-Besitzern vom BGH das Recht auf Schadensersatz oder auf ein neuwertiges Fahrzeug zugesprochen wird. Daher sollten sich Autofahrer rechtzeitig positionieren, um von einem Urteil profitieren zu können. Bei der Interessengemeinschaft Widerruf können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, wie die Chancen stehen und welche konkreten Schritte unternommen werden sollten.

    Dabei kommen nicht nur Diesel-Fahrzeuge mit dem Skandal-Motor EA 189 in Frage. Auch bei anderen Motoren sehen wir gute Chancen. So sind die VW Motoren EA 288 sowie EA 897 bereits von Rückrufen durch das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) betroffen gewesen und haben ein Software-Update erhalten.

    Doch auch bei anderen Autoherstellern bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz. In erster Linie dürfte das für Mercedes Benz und Opel gelten, aber auch für andere Diesel-Modelle. Es ist zu begrüßen, dass der Bundesgerichtshof hier nun Klarheit für Produzenten und Kunden sorgen will. Autobesitzer sollten sich die Chance auf ihr gutes Recht nicht entgehen lassen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW Diesel Skandal: BGH entscheidet im Mai über EA189 – und weitere Modelle Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im Mai 2020 darüber entscheiden, ob der Besitzer eines Schummel Diesel von Volkswagen Anspruch auf Schadensersatz hat und sein Fahrzeug zurückgeben kann. Zeitnah will der BGH auch über Modelle anderer Hersteller entscheiden. Kommt es diesmal wirklich zu einem Urteil?

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