Crash-Risiken
BaFin: Nachhaltigkeits-Risiken der Finanzbranche am Pranger - Bald kein Öko-Hokuspokus mehr?
Die BaFin hat für die Finanzbranche ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Noch ist das Dokument nicht rechtsverbindlich, doch langfristig dürften EU-weite rechtsverbindliche Vorschriften folgen. Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken) wären dann obligatorischer Teil des Risikomanagements von Banken und anderen Finanzinstituten.
BaFin-Präsident Felix Hufeld erklärte in der Dezember-Ausgabe des BaFin Journals: „Wir haben das Merkblatt als nicht rechtsverbindlich angelegt – und zwar mit folgendem Hintergedanken: Es findet derzeit ein Lernprozess statt – für uns und die Unternehmen, die wir beaufsichtigen. Für uns als Aufsicht war aber wichtig, dass die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken schon jetzt angemessen steuern und dabei die Chancen dieser Entwicklung nutzen können.“ Und weiter: „Wir haben schon jetzt Erwartungen formuliert, die sicher in ähnlicher Form via Brüssel in den nächsten Jahren verbindlich gemacht werden“.
Mit „Nachhaltigkeitsrisiken“ sind Gefahren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG = Environmental, Social und Governance) gemeint. Die BaFin erklärt in ihrem Merkblatt: „Nachhaltigkeitsrisiken [. . .] sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können.“
Grundsätzlich werden Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Umwelt laut der BaFin in physische Risiken und Transitionsrisiken unterteilt. Beispiele für physische Risiken wären durch den Klimawandel bedingte, vermehrt auftretende Extremwetter-Ereignisse (Dürren, Überflutungen, Waldbrände etc.) oder der steigende Meeresspiegel. Diese physischen Risken bedeuten z. B. für Versicherer ein erhöhtes finanzielles Risiko. Ein Beispiel für ein Transitionsrisiko wäre der Kohleausstieg in Deutschland: Eine auf die Finanzierung von Kohlebergbau spezialisierte Bank könnte dadurch ihre Geschäftsbasis verlieren.
Nachhaltigkeitsrisken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung stellten häufig eine Gefahr für die Reputation eines Unternehmens dar. Der Diesel-Skandal, ein Beispiel für schlechte Unternehmensführung, hat sich z. B. negativ auf die Reputation der betroffenen Unternehmen ausgewirkt. Die Nichtbeachtung von arbeitsrechtlichen Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit) wäre ein Beispiel für ein Nachhaltigkeitsrisiko im Bereich Soziales, dass sich ebenfalls negativ auf die Unternehmensreputation auswirken kann.
Ingo Speich, Leiter Nachhaltigkeit und Corporate Governance bei Deka Investment, erklärte gegenüber dem Handelsblatt, dass das BaFin-Merkblatt lediglich ein Vorbote für das sei, „was von europäischer Seite ohnehin zu erwarten ist: eine viel stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzbranche“. Und weiter: „Die Finanzwirtschaft hat eine Lenkungsfunktion für die gesamte Wirtschaft. Wenn man die Finanzbranche reguliert, reguliert man indirekt auch die deutsche Industrie“.
Autor: Ferdinand Hammer
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