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    Bioethanolwirtschaft  336  0 Kommentare Kein Mehrverbrauch durch Super E10-Benzin (FOTO)

    Berlin (ots) - Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die seit Beginn
    der Woche von den Mineralölunternehmen vollzogene Preisangleichung zwischen den
    Kraftstoffsorten Super und Super E10 weist der Bundesverband der deutschen
    Bioethanolwirtschaft (BDBe) darauf hin, dass der schon bei Einführung von Super
    E10 von einigen Seiten behauptete Mehrverbrauch nicht nachweisbar ist.

    Rollenprüfstandtests mit fünf Autos aus verschiedenen Fahrzeugklassen auf
    Grundlage des Messverfahrens WLTP haben ergeben, dass der aufgrund des
    geringeren Heizwertes von Bioethanol gegenüber Mineralöl behauptete
    Mehrverbrauch in keinem Fall höher ist als der kostenmäßig geringe Unterschied
    von 0,09 Liter auf 100 km. Ein Opel Corsa beispielsweise benötigt mit Super E10
    auf 100 km sogar mehr als zwei Prozent weniger Benzin als mit Super.

    Stefan Walter, Geschäftsführer des BDBe, bedauert die für Verbraucher
    verwirrenden Berichte und Spekulationen über die von den Mineralölunternehmen in
    Deutschland vollzogene Preisangleichung von Super E10 an Super: "Die von einigen
    Seiten vorgebrachte Erklärung für den bisherigen Preisvorteil von Super E10
    aufgrund des geringeren Heizwertes von Bioethanol gegenüber Mineralöl und des
    daraus angeblich folgenden Mehrverbrauchs entspricht nicht den Tatsachen. Für
    die Vergleichstests haben wir gängige und zulassungsstarke Pkw-Modelle der
    Automarken BMW, Ford, Opel, Renault und VW aus verschiedenen Fahrzeugklassen
    gewählt, um für die Verbraucher aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen."

    Die Vergleichstests zeigten zudem, dass Super E10 die Stickoxidemissionen im
    Vergleich zu Super um durchschnittlich 25 Prozent verringert und für den
    Feinstaubausstoß im Durchschnitt eine erhebliche Reduktion von mehr als 70
    Prozent nachweisbar ist.

    Darüber hinaus weist der BDBe darauf hin, dass die von einigen Seiten berichtete
    Ursache für die Preisangleichung nicht in der Erhöhung einer
    "Biokraftstoff-Quote" liegt. Eine Quote mit energetischen Mindestanteilen gibt
    es seit nunmehr fünf Jahren nicht mehr und wurde durch die
    Treibhausgasminderungs-Quote abgelöst. Die Mineralölunternehmen sind seitdem
    gesetzlich verpflichtet, die Emissionen von CO2-Äquivalenten ihres gesamten
    Kraftstoffabsatzes zu senken: bis Ende 2019 um 4,0 Prozent und seit dem 1.
    Januar 2020 um 6,0 Prozent.

    Pressekontakt:

    Carola Wunderlich
    030 301 29 53-13
    presse@bdbe.de
    www.bdbe.de
    www.e10tanken.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/73390/4494270
    OTS: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V.



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