Widerrufsjoker
EuGH: Ist ein Darlehens-Widerruf aufgrund fehlerhafter Belehrung möglich?
Derzeit muss das Landgericht Ravensburg in einem aktuellen Prozess klären, ob der Widerruf eines Darlehens aufgrund fehlerhafter Pflichtangaben oder Widerrufsbelehrungen durchsetzbar ist. Bei dieser Entscheidung soll nun auch der Europäische Gerichtshof helfen und endgültig Licht ins Dunkle bringen!
Entscheidung mit großer Bedeutung
Das LG Ravensburg beschäftigt sich momentan mit einem Widerruf gegen die VW-Bank. Der entsprechende Vertrag wies laut dem Kläger fehlerhafte Klauseln zu Kündigungsrechten, Verzugszinsen, sowie der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auf. Da sich derartige Passagen in zahlreichen Autofinanzierung, Immobilien-Darlehen und vielen weiteren Krediten wiederfinden lassen, betrifft die endgültige Entscheidung unzählige Verbraucher.
Widerrufsjoker als Ausweg
Ob Fahrverbote oder Abgasskandal - aufgrund der aktuellen Situation rund um den Diesel, suchen viele Verbraucher einen Ausweg aus diesem Wahnsinn. Die Lösung: der Widerrufsjoker. Da der Auto-Kauf und das dazugehörige Darlehen oftmals als „verbundenes Geschäft“ abgeschlossen werden, haben Kunden die Möglichkeit im Falle fehlerhafter Klauseln beide Verträge zu widerrufen. Dadurch kann das Auto zurückgegeben werden und der Kunde erhält im Gegenzug die Anzahlung plus gezahlte Raten.
Urteile zum Widerruf
Im November des vergangenen Jahres erklärte der Bundesgerichtshof, dass Angaben zum außerordentlichen Kündigungsrecht des Kunden nicht von Nöten sind. Darüber hinaus sei die Angabe eines 0,00 Euro-Zins nach dem Widerruf ebenso zulässig wie eine grobe Beschreibung der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen.
Dies bedeutet allerdings noch nicht das Ende des Widerrufs, was Urteile des Oberlandesgerichts Braunschweig deutlich machten. Die Richter sprachen hier den Verbrauchern in zwei Prozessen das Recht auf Widerruf aufgrund unvollständiger Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung zu.
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