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     1479  0 Kommentare Firmeninsolvenz – So gehen Sie mit der Krise um

    Firmeninsolvenz – So gehen Sie mit der Krise um Die Kassen sind leer, die Rechnungen stapeln sich und können nicht bezahlt werden: jedes Jahr geraten einige Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit und müssen den Weg durch ein Insolvenzverfahren gehen. Doch diese Krise muss nicht zwangsläufig das Ende für ein Unternehmen bedeuten. Gehen Sie die Insolvenz richtig an, kann diese eine gute Chance für einen Neuanfang ganz ohne Schulden darstellen. Wie Sie damit umgehen und auf welche Dinge Sie im Insolvenzverfahren achten sollten, erfahren Sie jetzt.

    Wann ist ein Insolvenzverfahren notwendig?

    Für das Gelingen eines erfolgreichen Neustarts sollten Sie die Weichen schon dann stellen, wenn Sie von einer Insolvenz bedroht sind. Aber auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens ist ein wirtschaftlicher Umschwung durchaus möglich.

    Gemäß Insolvenzordnung (InsO) ist ein Insolvenzverfahren bei folgenden Gründen notwendig:

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    • Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die fälligen Verpflichtungen Ihre liquiden Mittel um mehr als zehn Prozent übersteigen und das Finanzproblem auch nicht innerhalb von drei Wochen lösbar ist.
    • Überschuldung: Überschuldet sind Sie, wenn die Verbindlichkeiten das Betriebsvermögen übersteigen und die Bilanz somit unausgeglichen ist.
    • drohende Zahlungsunfähigkeit: Ist für Sie absehbar, die Forderungen Ihrer Gläubiger nicht mehr bedienen zu können, liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor.

    Eine Insolvenz liegt immer dann vor, wenn es im Unternehmen zu einem dieser Probleme kommt. Doch erst mit dem Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht beginnt das Insolvenzverfahren. Mitunter beantragen auch Gläubiger wie Sozialversicherungsträger oder Finanzamt die Insolvenz, wenn sich dort Schulden angehäuft haben.

    Der Ablauf der Insolvenz

    Sobald eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, sind Geschäftsführer sowie Vorstände eines Unternehmens als Schuldner in der Pflicht, ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, droht Ihnen eine strafrechtliche Verfolgung wegen Insolvenzverschleppung.

    In Abhängigkeit der Rechtsform des Unternehmens ist der Eintrittszeitpunkt der Insolvenz recht unterschiedlich. Der Ablauf von Insolvenzverfahren für Firmen ist aber in der Regel immer gleich.

    Bevor es zum Insolvenzverfahren kommt, muss dies – wie bereits erwähnt – beantragt werden.

    Im Antrag müssen Sie sämtliche Vermögenswerte angeben, die zum Firmeneigentum gehören. Zudem ist die Angabe des Insolvenzgrundes und die zukünftige Planung notwendig. Weiterhin müssen Sie als Schuldner alle Gläubiger und die offenen Forderungen auflisten.

    Ist der Antrag beim Insolvenzgericht eingegangen, ergeht durch dieses ein Beschluss, laut dem weder Firma noch Firmenvermögen pfändbar sind.

    Prüfung auf Zulässigkeit des Antrags

    Nach Beschluss auf Unpfändbarkeit erfolgt durch einen Gutachter die Prüfung des Insolvenzantrags auf Zulässigkeit. Zulässig ist der Insolvenzantrag in folgenden Fällen:

    • Es liegt mindestens einer der drei Gründe für eine Insolvenz vor.
    • Die Forderungen der Gläubiger sind berechtigt.
    • Im Unternehmen sind ausreichend Vermögenswerte (so genannte Insolvenzmasse) vorhanden, mit denen mindestens die Kosten für das Insolvenzverfahren gedeckt werden können.

    Sofern es an Insolvenzmasse fehlt, wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet und die Geschäftstätigkeit muss eingestellt werden. Dann "streiten" sich Gläubiger in der Regel um die Verteilung der noch vorhandenen Unternehmenswerte.

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Innerhalb festgesetzter Fristen haben all Ihre Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden. Danach werden diese nicht mehr berücksichtigt. Im Anschluss wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Als Schuldner müssen Sie zu den nun folgenden Terminen nicht zwingend erscheinen, sofern keine so genannten deliktischen Forderungen gegen das Unternehmen vorliegen. Diese sind aus einer Straftat entstanden und können nicht in das Insolvenzverfahren aufgenommen werden.

    Zuteilung eines Insolvenzverwalters

    Nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen oder nach Eröffnung der Insolvenz wird dem Unternehmen ein Insolvenzverwalter zugeteilt. Der Insolvenzverwalter trifft auch die Entscheidung, ob das Unternehmen trotz Insolvenzverfahren weitergeführt wird.

    Sind sich Insolvenzverwalter und Gläubiger in Bezug auf das Weiterbestehen des Unternehmens trotz Insolvenz einig, kommt es zunächst zur Erstellung eines Sanierungsplans. In diesem werden sämtliche Maßnahmen erfasst, die zu mehr Profit beim insolventen Unternehmen beitragen sollen.

    Dabei gilt: alle Vermögenswerte, die der Schuldner im Insolvenzverfahren erlangt, werden der Insolvenzmasse hinzugerechnet.

    Sanierung oder Liquidation?

    Der genaue Ablauf des Insolvenzverfahrens hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Besonders die Entscheidung, ob das Unternehmen gerettet werden kann oder aufgelöst werden soll, ist von Bedeutung. Diese Entscheidung obliegt immer dem Insolvenzverwalter.

    Liquidation des Unternehmens

    Die Insolvenz ist für den Schuldner mitunter mit dem Ziel der Unternehmensliquidation verbunden. Dabei wird das Vermögen veräußert und der Erlös entsprechend einer Quote an die Gläubiger gezahlt. Sämtliche Schritte im Rahmen der Liquidation übernimmt der Insolvenzverwalter. Er kündigt auch alle Verträge, die der Schuldner einst geschlossen hat und beantragt letztlich – sofern notwendig – auch eine Löschung aus dem Handelsregister.

    Sanierung des Unternehmens

    Auf unterschiedliche Weise kann der Insolvenzverwalter auch eine Sanierung des Unternehmens in die Wege leiten.

    Der Verkauf des Unternehmens ist dabei eine Möglichkeit. Optional kann auch ein Insolvenzplan erstellt werden, in dem Maßnahmen zur Rettung des Unternehmens erfasst sind.

    Firmeninsolvenz in Eigenverwaltung

    Soll die Insolvenz ohne Insolvenzverwalter ablaufen, kann der Schuldner dies im Rahmen eines so genannten Schutzschirmverfahrens selbst in die Hand nehmen. Dies ist der wohl eleganteste Ablauf, die ursprüngliche Verwaltung verliert ihre Handlungsfähigkeit nicht. Sie muss aber die im Sanierungskonzept festgelegten Maßnahmen durchsetzen. Dem Schuldner wird zur Überwachung der Verantwortlichen aber ein Sachverwalter zur Seite gestellt.

    Dauer einer Firmeninsolvenz

    Konkrete Aussagen zur Dauer einer Firmeninsolvenz lassen sich nicht treffen, denn es nehmen Faktoren wie

    • tatsächliche Schuldenhöhe
    • Anzahl der Gläubiger
    • Unternehmensgröße
    • Sanierungspotenzial

    darauf Einfluss.

    In der Vergangenheit dauerten Firmeninsolvenzen im Schnitt vier Jahre, doch gerade bei großen Kapitalgesellschaften sind auch sieben bis zehn Jahre keine Seltenheit.

    Daran erkennen Sie, ob Sie von Insolvenz bedroht sind

    Es gibt zahlreiche Hinweise, die darauf hindeuten, ob Ihr Unternehmen von Insolvenz bedroht ist. Anhand folgender Kennzahlen können Sie das Risiko besser beurteilen:

    • der Umsatz in Ihrem Unternehmen ist – verglichen mit dem Vorjahr – rückläufig.
    • Aufgrund des Konkurrenzdrucks müssen Sie die Preise für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen senken.
    • Bei sinkender Rendite neigt sich das Eigenkapital dem Ende entgegen.
    • Ihre Kunden haben eine schlechte Zahlungsmoral und Ihre Außenstände steigen.
    • Da Sie bereits häufiger Zahlungsschwierigkeiten hatten, werden Sie nur noch gegen Vorkasse beliefert.
    • Ungedeckte Konten sorgen für Rücklastschriften.
    • In der Einnahme-Überschuss-Rechnung zeigen sich mehr Ausgaben als Einnahmen.

    Was Sie bei drohender Insolvenz selbst tun können

    Steht Ihr Unternehmen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit, können Sie als Schuldner einige Maßnahmen ergreifen und so mögliche Haftungsrisiken oder gar das Eintreten der Insolvenz vermeiden:

    • Als Schuldner können Sie versuchen, Ihre Lieferanten und Gläubiger um einen Vergleich zu bitten, bei dem diese auf einen Teil der Forderungen verzichten.
    • Suchen Sie für Ihr Unternehmen einen Geschäftspartner, der sich mit Einlagen am Unternehmen beteiligt.
    • Stellen Sie einen Antrag auf Insolvenz.

    1. Informieren Sie Ihre Gläubiger über die Zahlungsunfähigkeit und weisen Sie auf die drohende Insolvenz hin

    Gerät ein Schuldner in die Insolvenz, ist dies für Gläubiger die vermutlich schlechteste Lösung. Der Grund liegt in der Ungewissheit darüber, ob es durch den Insolvenzverwalter zu einer Fortführung oder Liquidation des Unternehmens kommt. Bei einer Insolvenz fehlt Gläubigern die Möglichkeit, wenigstens einen Teil der Forderungen beim Schuldner selbst einzutreiben.

    Expertentipp:

    Treten Sie offen und ehrlich an Ihre Gläubiger heran und bieten Sie einen Vergleich an, bei dem Sie beispielsweise 30 Prozent der Forderung unter der Voraussetzung des Verzichts auf den Restbetrag zahlen. Weisen Sie in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Sie ansonsten Insolvenz beantragen müssen. Um im Falle einer Insolvenz nicht leer auszugehen, stimmen Gläubiger einem solchen Vergleichsvorschlag in der Regel zu.

    2. Suchen Sie sich einen Geschäftspartner

    Sie wollen die Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Gläubigern nicht aufs Spiel setzen?

    Dann besteht die Möglichkeit, sich Teilhaber zu suchen, die mit ihren Einlagen eine Zahlungsunfähigkeit verhindern können. Bedenken Sie dabei jedoch, dass Sie betriebliche Entscheidungen dann nicht mehr allein treffen können.

    Expertentipp:

    Mit Hilfe Ihres Steuerberaters lässt sich die optimale Beteiligungsform finden.

    3. Letzter Rettungsanker: Insolvenzverfahren

    Für Schuldner ist die gezielte Insolvenz unter Umständen eine gute Lösung. So kann das Überleben des Unternehmens langfristig sichergestellt werden.

    Das hat einen recht simplen Grund: dem durch das Amtsgericht bestellten Insolvenzverwalter werden mehr Freiheiten als dem Firmenchef eingeräumt. So kann dieser beispielsweise dringend notwendige Entlassungen wesentlich schneller umsetzen.

    Die Folgen einer Firmeninsolvenz

    Eine Insolvenz geht mit massiven Veränderungen für den Schuldner einher. So übernimmt zunächst natürlich der Insolvenzverwalter alle Rechte und Pflichten der Geschäftsführung, wie

    • Verwaltung des Vermögens
    • Abschlüsse von Verträgen
    • Entscheidungen über personelle Angelegenheiten (z. B. auch Kürzung des Geschäftsführergehalts)

    Der Insolvenzverwalter prüft zudem, ob die Insolvenz durch eine Pflichtvernachlässigung der Geschäftsführung fahrlässig verursacht wurde.

    Typische Pflichtverletzungen sind beispielsweise:

    • Nichtzahlung von Steuern
    • Nichtabführung der Beiträge zur Sozialversicherung
    • Begünstigung bestimmter Gläubiger
    • fehlerhafte Bilanzierung

    Gegenüber dem Insolvenzverwalter muss die Geschäftsführung wahrheitsgemäße Angaben machen. Das gilt auch dann, wenn sie sich damit zivil- oder strafrechtlich belasten würde.

    Sämtliche Indizien für Pflichtverletzungen werden vom Insolvenzverwalter an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, welche dann über eine Anklage entscheidet.

    Das zuständige Gericht entscheidet im Anschluss, inwieweit eine private Haftung seitens der Geschäftsführung erfolgt. Ist eine private Haftung angeordnet, müssen für bestehende Schulden aus der Firmeninsolvenz auch Ehepartner haften und beispielsweise den Unterhalt des Haftenden übernehmen.

    Der Geschäftsalltag für Firmen, die nach der Insolvenz weiter bestehen, läuft aber unverändert fort.

    Jedoch hat eine Insolvenz für jeden Unternehmer, der auch mit seinem Privatvermögen haftet, einige weitere –vor allem persönliche - Konsequenzen. So verschlechtert sich dessen Kreditwürdigkeit, zudem kann es zu Negativeinträgen in der Schufa kommen.

    Sich Sie Einzelunternehmer oder Freiberufler, dann besteht nach Unternehmensauflösung die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach Durchlaufen einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren.

    Die Kosten einer Firmeninsolvenz

    Unternehmen, die als Schuldner in die Firmeninsolvenz gehen, müssen die folgenden Kosten selbst zahlen:

    • Gerichtskosten (z. B. Schriftverkehr, Bearbeitungsgebühren) und gerichtliche Auslagen (z. B. für Sachverständige)
    • Auslangen des Insolvenzverwalters (z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten)
    • Vergütung des vorläufigen sowie des Hauptinsolvenzverwalters

    Wie hoch die Kosten für Sie tatsächlich ausfallen, ist von folgenden Faktoren abhängig:

    • Dauer der Firmeninsolvenz
    • Anzahl der Gläubiger
    • Umfang der Insolvenzmasse

    Die Insolvenzmasse ist vor allem für die Höhe der Insolvenzverwalter-Vergütung von Bedeutung. Diese fällt wie folgt aus:

    • bis 25.000 Euro 40 Prozent Vergütung
    • bis 50.000 Euro 25 Prozent Vergütung
    • bis 250.000 Euro sieben Prozent Vergütung
    • bis 500.000 Euro drei Prozent Vergütung
    • bis 2.000.000 Euro zwei Prozent Vergütung

    Nehmen Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch

    Sie gehen als Schuldner durch eine schwierige und unsichere Zeit, in der ein erfahrener Ansprechpartner Gold wert ist.

    Ein Anwalt für Insolvenzrecht ist dabei der richtige Partner an Ihrer Seite, der bei rechtlichen Schwierigkeiten hilft und bei folgenden Schritten Unterstützung bietet:

    • Vermeidung der Privathaftung (z. B. durch Prüfung rechtlicher Konsequenzen vor Einleitung offizieller Schritte, wodurch die Möglichkeit einer Behebung der Pflichtverletzung gegeben ist)
    • Insolvenzantrag (Hilfe beim Ausfüllen aller Formulare sowie rechtssichere Beratung zu Erfolgsaussichten und Risiken)
    • Insolvenzplan (Erstellung eines überzeugenden Insolvenzplans bei Firmeninsolvenz in Eigenverantwortung, denn sowohl Insolvenzgericht als auch Gläubiger müssen der Eigenverwaltung zustimmen)

    Fazit: Die Firmeninsolvenz als Chance

    Als Unternehmer müssen Sie die finanzielle Situation der Firma immer im Blick haben und darauf achten, dass es gar nicht erst zum Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit kommt. Tritt dennoch einer der Insolvenzgründe ein, sind Sie in der Verpflichtung, diesen zu beheben oder Insolvenz zu beantragen.

    Für Sie als Schuldner muss die Insolvenz jedoch nicht das "Aus" bedeuten. Besteht eine Aussicht auf Erfolg bei einer Firmensanierung, bietet die Firmeninsolvenz eine Chance auf einen schuldenfreien Neuanfang des Unternehmens.



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    Seyit Binbir
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    Seyit Binbir ist Börsenexperte und Wegbereiter vieler Unternehmen im digitalen Sektor. Seine Erfahrungen und Analysen veröffentlicht er als Redakteur in verschiedenen Börsenpublikationen, damit auch andere von seiner Leidenschaft für Aktien profitieren.
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    Verfasst von Seyit Binbir
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