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PAION AG: MUNDIPHARMA ERHÄLT MARKTZULASSUNG FÜR ANEREM(R) (REMIMAZOLAM) IN DER ALLGEMEINANÄSTHESIE IN JAPAN
DGAP-Ad-hoc: PAION AG / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung PAION AG: MUNDIPHARMA ERHÄLT MARKTZULASSUNG FÜR ANEREM(R) (REMIMAZOLAM) IN DER ALLGEMEINANÄSTHESIE IN JAPAN |
Aachen, 23. Januar 2020 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (FSE: PA8) gibt bekannt, dass Mundipharma, Remimazolam-Lizenznehmer für Japan, PAION heute darüber informiert hat, dass das
japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) den Marktzulassungsantrag für Remimazolam (japanischer Handelsname: Anerem(R)) in der Allgemeinanästhesie genehmigt
hat.
Die Genehmigung des Zulassungsantrags löst Meilensteinzahlungen zwischen EUR 1,5 Mio. und EUR 2,5 Mio. von Mundipharma und Hana Pharm aus.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
'Unsere erste Marktzulassung von Remimazolam ist ein wichtiger Meilenstein für PAION, und wir gratulieren Mundipharma zu diesem Erfolg', sagte Dr. Jim Phillips, Vorstandsvorsitzender der PAION AG. 'Mit der Alterung der Bevölkerung steigt der Bedarf an wirksamen Anästhetika mit einem günstigen kardiorespiratorischen Sicherheitsprofil, und Japan ist einer der weltweit größten Pharmamärkte. Wir gehen davon aus, dass die Zulassung in Japan die erste von mehreren Zulassungsentscheidungen in 2020 sein wird, und rechnen mit der Einführung von Remimazolam in Ländern auf der ganzen Welt. '
PAION gewährte Mundipharma 2017 die exklusiven Rechte zur Entwicklung und Vermarktung von Remimazolam für den japanischen Markt. Gemäß den Vertragsbedingungen hat PAION Anspruch auf Zahlungen in Höhe von bis zu EUR 25 Mio. in Abhängigkeit der Erreichung bestimmter regulatorischer und kommerzieller Meilensteine in den drei Indikationen Kurzsedierung, Allgemeinanästhesie und Sedierung auf der Intensivstation. PAION hat außerdem Anspruch auf eine gestaffelte Umsatzbeteiligung, die abhängig vom Absatzniveau und dem Absatzpreis ist (nationaler Krankenversicherungspreis (NHI)), der von der japanischen Regierung bestimmt wird. Die Umsatzbeteiligung rangiert vom unteren zweistelligen Prozentbereich und kann bis auf über 20 % der Nettoerlöse ansteigen.