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    DGAP-News  127  0 Kommentare Bastei Lübbe AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG







    DGAP-News: Bastei Lübbe AG


    / Schlagwort(e): Sonstiges






    Bastei Lübbe AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG








    24.01.2020 / 15:18




    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG



    Köln, 24. Januar 2020 - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.03.2018 und der zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 der Bastei Lübbe AG, Köln, fehlerhaft sind:



    1. Konzernlagebericht



    Der zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht der Bastei Lübbe AG für das Geschäftsjahr 2017/18 enthält keine angemessene Berichterstattung über wesentliche Risiken und Geschäftsvorfälle.



    Erstens fehlen Ausführungen zu möglichen wesentlichen Erhöhungen der Sicherheiten und Zinssätze aus der anstehenden Neufinanzierung sowie zu den kreditvertraglichen Restriktionen bei Dividendenzahlungen.



    Zweitens wird das Risiko fehlender erfolgversprechender Titel im Programm mit einer Schadenshöhe von max. € 2,5 Mio. mit mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit (über 25% bis unter 50%) im Risikobericht zu niedrig eingestuft. Für das Geschäftsjahr 2019/20 wurde mit kleinen Umsatzzuwächsen über € 95 Mio. hinaus gerechnet. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses war aufgrund der langen Vorlaufzeit in der Programmplanung (18-24 Monate) sowie der rückläufigen und unterplanmäßigen Investitionen in Autorenhonorare von einem höheren Risiko auszugehen, dass dieses Umsatzziel nicht erreicht wird.



    Die vorstehend beschriebenen Mängel stellen Verstöße nach § 289 Abs. 1 S. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 1 S. 4 HGB dar.



    Darüber hinaus wird die Entwicklung der Remissionen, einschließlich der Entwicklung der Rückstellung für Remissionen im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht hinreichend erläutert.

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