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    Verkehrsrechtsanwalt Achim Feiertag im Interview: Die wichtigsten Rechtstipps für Autofahrer - Seite 2

    Bild: © Stockwerk-Fotodesign/Adobe Stock

    Das Thema Verkehrsrecht sorgt unter Autofahrern regelmäßig für leidenschaftliche Diskussionen. Egal, ob es um Bußgeldbescheide, MPU oder das korrekte Verhalten bei Unfällen geht, überall kursieren Fehlinformationen und Halbwahrheiten. Grund genug für uns, einmal mit jemandem darüber zu sprechen, der es wissen muss – Verkehrsrechtsanwalt Achim Feiertag.

    Herr Feiertag, es freut uns, dass Sie Zeit für uns gefunden haben. Stellen Sie sich unseren Lesern zum Einstieg vielleicht erst einmal kurz vor. Wie sind Sie zum Thema Verkehrsrecht gekommen?

    Vielen Dank für die Einladung. Nun, das ist eigentlich eine interessante Geschichte. Das Ganze ergab sich nämlich eher zufällig.

    Vor vielen Jahren veröffentlichte ich einen juristischen Aufsatz zum Thema Verkehrsunfallflucht. Kurze Zeit später sprach mich der Herausgeber eines Fachbuchs für Verkehrsrecht an und fragte mich, ob ich nicht Mitautor der nächsten Auflage werden wolle. Ich erklärte mich bereit und bearbeitete von da an über mehrere Auflagen das Thema Verkehrsrecht.

    Und wann kam es zur Gründung Ihrer Kanzlei?

    Meine eigene Kanzlei habe ich im Jahr 2004 gegründet. Mit der Zeit habe ich mehr und mehr verkehrsrechtliche Fälle übernommen. Schließlich wurde ich Fachanwalt für Verkehrsrecht und beschäftigte mich von da an fast ausschließlich mit dem Gebiet.

    Danke für den kurzen Einstieg. Werfen wir nun einen Blick auf Ihre tägliche Arbeit. Welche Mandanten kommen mit welchen Themen zu Ihnen?

    In meinem Beruf habe ich mit ganz unterschiedlichen Menschen zu tun. Mal berate ich den Fuhrparkleiter eines Unternehmens, mal den Geschädigten eines Verkehrsunfalls. Häufig sind es aber auch Personen, denen eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Zu guter Letzt wenden sich viele Mandanten mit speziellen fahrerlaubnisrechtlichen Fragestellungen an mich.

    Ordnungswidrigkeit ist ein gutes Stichwort. Was empfehlen Sie Ihren Mandanten? Wo ist ein Einspruch lohnend? Wo eher nicht?

    Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. So spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat und ob bzw. in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung besteht. Auch vorangegangene Verkehrsdelikte müssen berücksichtigt werden.

    Greift zum Beispiel ein völlig unbescholtener Verkehrsteilnehmer ohne eine bestehende Rechtsschutzversicherung einen Bußgeldbescheid über 35 Euro an, ist das im Normalfall nicht sehr sinnvoll. Schließlich besteht ein Kostenrisiko von mehreren Hundert Euro bei nicht einmal einem Punkt in Flensburg. Anders sieht es schon aus, wenn der Betroffene bereits sieben Punkte in Flensburg hat und ihm ein weiterer Punkt droht. In diesem Fall würde der eine Punkt zur Entziehung der Fahrerlaubnis, einer Sperrfrist von sechs Monaten und einer anschließenden Medizinisch-Psychologischen Untersuchung führen (u.U. sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes). Eine Anfechtung wäre in diesem Fall empfehlenswert, selbst keine Rechtsschutzversicherung besteht.

    Werden wir nochmal etwas grundsätzlicher. Haben Sie generelle Empfehlungen für Ihre Mandanten, wenn es beispielsweise um Verkehrsunfälle geht?

    An erster Stelle steht immer der Personenschutz. Gibt es Verletzte, ist zuerst an die Eigensicherung und dann an die Erste Hilfe zu denken. Als Nächstes geht es an die Beweissicherung. Beteiligte sollten Fotos von Bremsspuren und Schäden machen und zu Zeugen in Kontakt treten. Im aufgeregten Gespräch mit Polizei und Unfallgegner wird das leider häufig vergessen. Die Argumentation wird dann später ungleich schwieriger.

    Deshalb: Man sollte immer mit einem Anwalt sprechen, ehe man Zugeständnisse macht. Denn auch im Verkehrsstrafrecht gilt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“.

    Im Verkehrsrecht hat man oft mit der Polizei zu tun. Welche Befugnisse hat sie wirklich? Was darf sie, was nicht?

    Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Polizei nicht darüber entscheidet, wer Unfallverursacher und Unfallopfer ist. Diskussionen sind deshalb im Normalfall unnötig. Vielmehr sollte man sich um ein besonnenes Verhalten bemühen.

    Darüber hinaus sind die Befugnisse der Polizei in den letzten Jahren erweitert worden. So bedarf es beispielsweise keiner richterlichen Anordnung einer Blutprobe mehr. Entsprechenden Aufforderungen muss Folge geleistet werden.

    Und wer bezahlt die Rechtsberatung?

    Eine Rechtsberatung zahlt der Mandant, die Rechtsschutzversicherung des Mandanten oder im Zweifel, wenn ein sog. Beratungshilfeschein vorgelegt wird, bis auf einen kleinen Eigenanteil der Steuerzahler.

    Werfen wir abschließend noch einen Blick auf das neue Jahr. Auf welche Änderungen im Verkehrsrecht müssen sich Autofahrer 2020 einstellen?

    Zu den präsentesten Themen zählen sicher die Fahrverbote für Diesel-PKW. Es ist damit zu rechnen, dass sie sich ausweiten und dass sich weitere Städte daran beteiligen.

    Eine weitere Neuerung betrifft das Fahrerlaubnisrecht. Aller Voraussicht nach, wird die alte Automatik-Regelung in der Mitte des Jahres außer Kraft gesetzt. Nach dieser durfte jemand, der seine Fahrprüfung mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert hat, keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Die Regelung wird ersetzt durch einen kleinen Praxis-Test in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.

    Zu guter Letzt gibt es auch noch eine Neuerung für Motorradfahrer. Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.

    Das klingt doch nach überwiegend guten Neuigkeiten. Wir freuen uns, das Interview mit diesem positiven Ausblick beenden zu können und danken Ihnen herzlich für das Gespräch.

    Ich habe zu danken.




    Martin Brosy
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    Martin Brosy ist Tradingcoach und Mitbegründer der Trading Ausbildung www.trademy.de. Großen Einfluss auf sein ökonomisches Weltbild haben die Publikationen von Karl-Heinz Paqué und Joseph Schumpeter. Als Börsianer inspirieren ihn die Ansätze von Buffett, Burry, Livermore und Lynch.
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    Verfasst von Martin Brosy
    Verkehrsrechtsanwalt Achim Feiertag im Interview: Die wichtigsten Rechtstipps für Autofahrer - Seite 2 Das Thema Verkehrsrecht sorgt unter Autofahrern regelmäßig für leidenschaftliche Diskussionen. Egal, ob es um Bußgeldbescheide, MPU oder das korrekte Verhalten bei Unfällen geht, überall kursieren Fehlinformationen und Halbwahrheiten. Grund genug für uns, einmal mit jemandem darüber zu sprechen, der es wissen muss – Verkehrsrechtsanwalt Achim Feiertag.

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