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    Abgasskandal  255  0 Kommentare Mercedes SLK bekommt Diesel Software-Update

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    Schadensersatz fordern
    http://ots.de/aspWjZ
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    Bremen (ots) - Die Rückrufe im Mercedes Abgasskandal gehen weiter. Zurzeit
    bekommen Halter des Modells SLK 250 d Schreiben von Daimler mit der Information,
    dass ihr Fahrzeug Teil eines Pflichtrückrufs des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
    ist und deshalb ein Software-Update bekommen muss. Die betroffenen Fahrzeuge aus
    der Baureihe R172 verfügen über den Motor OM651 sowie die Abgasnorm Euro 6 und
    wurden zwischen 2015 und 2017 produziert.

    Die Wirksamkeit des Software-Updates ist allerdings umstritten. Am 21. Januar
    hatte das Polit-Magazin Frontal 21 von einem Test durch die unabhängige
    Messfirma Emissions Analytics berichtet, der gezeigt hatte: Die Stickoxidwerte
    werden durch das Update nicht wie erhofft gesenkt. Der getestete C220 CDI hatte
    unter ansonsten gleichen Bedingungen mit Software-Update sogar mehr Stickoxid
    ausgestoßen, als vor dem Update. Daimler selbst behauptet dagegen, durch das
    Update könne man den Stickoxidausstoß im Durchschnitt der Fahrzeuge um 25 bis
    30% senken. Auch das KBA teilt diese optimistische Ansicht.

    Verbraucher, die von Daimler informiert werden, dass ihr Diesel ein
    Software-Update bekommen muss, haben Anspruch auf Schadensersatz.

    Die Interessengemeinschaft Mercedes Abgasskandal bietet Ihnen kostenlose
    Unterstützung im Kampf um Ihr Recht. Wir prüfen gratis Ihre Vertragsunterlagen,
    erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und errechnen vorab Ihren
    möglichen Anspruch auf Schadensersatz.

    HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
    5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
    Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die
    Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte
    Fahrzeug an den Hersteller zurück.

    Pressekontakt:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Lars Murken-Flato
    Marcusallee 38
    28359 Bremen
    Fon: +49-421-246850
    Fax: +49-421-2468511
    E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4502002
    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB


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