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GEA Group Aktiengesellschaft: GEA Group AG berücksichtigt im vierten Quartal 2019 nicht zahlungswirksame Wertminderungen und zieht Restrukturierungsaufwand vor - Konzernprognose unberührt
DGAP-Ad-hoc: GEA Group Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges/Vorläufiges Ergebnis |
Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 MAR
GEA Group AG berücksichtigt im vierten Quartal 2019 nicht zahlungswirksame Wertminderungen und zieht Restrukturierungsaufwand vor - Konzernprognose unberührt
Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses berücksichtigt die GEA Group Aktiengesellschaft im vierten Quartal 2019 eine nicht zahlungswirksame Wertminderung in Höhe von rund 248 Mio. EUR. Diese
Wertminderung resultiert ausschließlich aus dem Impairment-Test des Geschäfts- und Firmenwertes der im November 2017 erworbenen italienischen Tochtergesellschaft Pavan S.p.A.. Die wirtschaftliche
Entwicklung der Pavan Gruppe blieb in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 deutlich hinter den Erwartungen zurück. Deshalb wurde entschieden, mit Wirkung ab Oktober 2019 Geschäftsentwicklung und
Firmenwert separat zu überwachen sowie Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen. Die aktuelle Geschäftsplanung für die Pavan Gruppe liegt weiterhin deutlich unter dem zum Kaufzeitpunkt
angenommenen Businessplan. Dies führt zu einer vollständigen Wertminderung des Goodwills der Pavan Gruppe.
Darüber hinaus kommt GEA generell mit seinen Restrukturierungsprogrammen zügig voran und hat daher Restrukturierungsaufwand vorgezogen. Gegenüber einem bisher angenommenen Betrag von bis zu 55
Mio. EUR beläuft sich dieser nunmehr im Geschäftsjahr 2019 auf EBITDA-Ebene auf insgesamt rund 105 Mio. EUR. Die Differenz resultiert primär aus vorgezogenem Restrukturierungsaufwand von rund 47
Mio. EUR, die für die bis Ende 2020 geplante Reduzierung von insgesamt 800 Vollzeitstellen bereits zurückgestellt sind.