checkAd

     6566  0 Kommentare Wende im Diesel-Skandal: Kein Nutzungsersatz für Volkswagen mehr

    Mit einer spektakulären Entscheidung mischt das Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) die Karten im Diesel-Skandal neu. Klagt ein Kunde auf Schadensersatz wegen einer Abgas-Manipulation, so muss er keinen Nutzungsersatz mehr bezahlen. Das macht eine Klage viel lukrativer.

    Bisher ist die Sache so: Klagte ein Kunde gegen einen Autohersteller (zumeist also Volkswagen / Audi) wegen unerlaubter Abgasmanipulationen, so erhält er vom Gericht im Fall eines Sieges in der Regel die Rückzahlung seines Kaufpreises zugesprochen. Allerdings muss er sich davon meist einen sogenannten Nutzungsersatz abziehen lassen. Das ist eine Entschädigung dafür, dass der Kunde das Auto fahren durfte. Je mehr Zeit also seit dem Kauf vergangen ist und je mehr Kilometer der Besitzer mit dem Auto fährt, desto geringer wird sein Anspruch, weil ein hoher Nutzenersatz aufgelaufen war.

    Das führt in der Praxis dazu, dass VW auf Zeit spielen kann. Je länger ein Verfahren dauert, desto höher der Nutzungsersatz für den Kunden – und desto geringer der Schadensersatz, den der Autohersteller zahlen muss. Im Extremfall bekommt der Kunde gar nichts mehr heraus, obwohl er seine Klage gewinnt. Das ist dann der Fall, wenn ein Vielfahrer einen hohen Nutzungsersatz hat, der seinen Anspruch auf Schadensersatz übersteigt.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, welche Anspruch auf Schadensersatz Sie haben.

    Nun aber macht das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) VW und anderen Herstellern einen Strich durch die Rechnung. In einem Verfahren (Az. 15 U 190/19) vertritt das Gericht die Meinung, dass Volkswagen nur bis zu jenem Zeitpunkt Nutzungsentschädigung berechnen dürfe, zu dem es vom Kunden erstmals zur Rückgabe des Autos aufgefordert wurde. Juristen sprechen dabei vom Zeitpunkt, zu dem der Beklagte „in Verzug gesetzt“ wurde.

    Das bedeutet konkret: Setzt sich diese Rechtsmeinung durch, so schaden lange Gerichtsverfahren künftig nicht mehr dem Kunden, sondern dem Autohersteller. Der Kunde kann das Auto zwar während dieser Zeit weiter fahren. Er zahlt aber nichts mehr dafür. Im Mai soll es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Diesel-Skandal geben. Beobachter erwarten, dass sich der BGH der Entscheidung des OLG anschließen könnte.

    Für Besitzer eines Diesel ist es nun also umso wichtiger, nicht untätig zu warten, sondern den Autohersteller in Verzug zu setzen. Wie Sie das tun? Im Rahmen einer kostenlosen Prüfung durch die Interessengemeinschaft Widerruf sagen wir betroffene Kunden, wie ihre Chancen stehen und wie ein konkretes Vorgehen aussehen würde. Betroffen sind nicht nur Kunden mit einem Diesel-Fahrzeug aus dem Volkswagen-Konzern (VW, Audi, Skoda, Seat – diverse Motoren, z.B. EA189, EA288), sondern auch von Mercedes Benz, Opel, Mitsubishi, Fiat-Chrysler und anderen Herstellern. In vielen Fällen gibt dort klare Hinweise auf Abgasmanipulationen.

    Es lohnt sich daher nicht, bis zu einem BGH-Urteil zu warten. Vor dem Hintergrund der OLG-Entscheidung würde man damit bares Geld verschenken.


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen


    Verfasst von Roland Klaus
    Wende im Diesel-Skandal: Kein Nutzungsersatz für Volkswagen mehr Mit einer spektakulären Entscheidung mischt das Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) die Karten im Diesel-Skandal neu. Klagt ein Kunde auf Schadensersatz wegen einer Abgas-Manipulation, so muss er keinen Nutzungsersatz mehr bezahlen. Das macht eine Klage viel lukrativer.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer