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    DGAP-News  246  0 Kommentare M3 Metals: M3 Metals gibt eine Klarstellung der Meldung über das Eisenerzprojekt Block 103







    DGAP-News: M3 Metals


    / Schlagwort(e): Stellungnahme






    M3 Metals: M3 Metals gibt eine Klarstellung der Meldung über das Eisenerzprojekt Block 103








    29.01.2020 / 18:06




    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    29. Januar 2020



    M3 Metals gibt eine Klarstellung der Meldung über das Eisenerzprojekt Block 103

    M3 Metals Corp. (TSX-V: MT; FSE: XOVN.F) ("M3 Metals" oder das "Unternehmen") möchte ihre Pressemitteilung vom 24. Januar 2020 vollständig zurückziehen (die "zurückgezogene Pressemitteilung"). Die zurückgezogene Pressemitteilung sollte ignoriert werden.



    Die zurückgezogene Pressemitteilung betraf den Auftrag des Unternehmens an Hatch Inc., eine interne Studie (die "Studie") hinsichtlich des sich vollständig in Unternehmensbesitz befindlichen Eisenerzprojekts Block 103 (das "Projekt") durchzuführen. Das Projekt liegt in der kanadischen Provinz Newfoundland and Labrador. Zweck der Studie war eine interne Überprüfung der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung ("PEA", Preliminary Economic Assessment) zur Bestimmung der künftigen Ausrichtung des Projekts. Die Studie überprüfte frühere auf dem Projekt durchgeführte Arbeiten, einschließlich der Erstellung einer PEA, datiert den 27. Juni 2013, die am 6. August 2013 bei SEDAR unter dem Unternehmensprofil eingereicht wurde.



    Die von Hatch Inc. für das Unternehmen durchgeführte Studie wurde nicht als PEA konzipiert und wird in keiner Weise als PEA angesehen und hat nicht die gemäß NI 43-101 (einschließlich NI 43-101F1) erforderliche Form.



    Kein Teil der Studie sollte veröffentlicht werden.



    Die zurückgezogene Pressemitteilung enthielt die Offenlegung von Informationen aus der Studie, die gemäß NI 43-101 eingeschränkt sind, einschließlich wirtschaftlicher Analysen auf der Grundlage geschlussfolgerter Ressourcen sowie wirtschaftlicher Analysen (einschließlich Kapitalkosten und Betriebskosten), die gemäß NI 43-101 eine eingeschränkte Offenlegung darstellen, es sei denn, dass dies durch eine vorläufige wirtschaftliche Bewertung (d. h. eine "PEA") unterstützt wird, die innerhalb von 45 Tagen nach der ersten Bekanntgabe der Ergebnisse, der Schlussfolgerung und der Empfehlung der PEA eingereicht wurde. Das Unternehmen hat keine PEA durchgeführt und ist daher nicht in der Lage, innerhalb von 45 Tagen nach Bekanntgabe eine PEA einzureichen. Die Leser sollten allen wirtschaftlichen Projektionen und Prognosen, auf die sich das Unternehmen zuvor bezog und die auf der Studie in der zurückgezogenen Pressemitteilung basieren, kein Vertrauen schenken.

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