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     514  0 Kommentare Veganz Group AG verlängert Zeichnungsangebot für 7,50%-Debüt-Anleihe (A254NF) bis zum 21. Februar 2020


    Die Veganz Group AG geht bei der Emission ihrer ersten Unternehensanleihe in die Verlängerung. Der Anbieter von veganen Lebensmitteln verlängert das Zeichnungsangebot ihrer der 7,50%-Anleihe 2020/25 (ISIN: DE000A254NF5) bis zum 21. Februar 2020 um 12 Uhr. Eigentlich sollte das Angebot für die 10 Mio. Euro-Anleihe am 7. Februar enden. Die Angebots-Verlängerung soll nach Angaben der Emittentin vor allem interessierten Privatanlegern mehr Zeit zur Zeichnung geben. Die bereits abgegebenen Kaufangebote bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.

    Die Angebots-Verlängerung geht mit einem entsprechenden Nachtrag im Wertpapierprospekt einher, welcher bereits von der zuständigen luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), gebilligt wurde.

    Lesen Sie dazu auch: „Der Erfolg unserer Produkte gibt uns tagtäglich Recht“ – Interview mit Jan Bredack, Veganz Group AG

    Zeichnungsmöglichkeiten

    Interessierte Privatanleger und institutionelle Investoren haben bis zum 21. Februar 2020, 12 Uhr, die Möglichkeit, die 7,50%-Anleihe über die Crowdinvesting-Plattform Seedmatch (www.seedmatch.de/veganzanleihe) und direkt über die Veganz Group AG (www.veganz.de/ir) jeweils unter Verwendung des dort vorgehaltene Zeichnungsscheins sowie über die Zeichnungsfunktionalität „DirectPlace“ der Börse Frankfurt im Handelssystem XETRA zu zeichnen.

    Eckdaten der Veganz-Anleihe 2020/25

    Emittentin Veganz Group AG
    Volumen Bis zu 10 Mio. Euro
    ISIN/WKN DE000A254NF5/A254NF
    Kupon 7,5 % p.a.
    Ausgabepreis 100 %
    Stückelung 1.000 Euro
    Angebotsfrist: 13. Januar 2020 bis 21. Februar 2020, 12 Uhr; Zeichnung über www.veganz.de/ir, „DirectPlace“ der Deutsche Börse AG und www.seedmatch.de/veganzanleihe möglich
    Valuta 24. Februar 2020
    Laufzeit 5 Jahre: 24. Februar 2020 bis 24. Februar 2025 (ausschließlich)
    Zinszahlung Jährlich, nachträglich zum 24. Februar eines jeden Jahres (erstmals 2021)
    Rückzahlungstermin 24. Februar 2025
    Rückzahlungsbetrag 100 %
    Status Nicht nachrangig, nicht besichert
    Sonderkündigungsrechte der Emittentin – Ab 24. Februar 2023 zu 102 % des Nennbetrags
    – Ab 24. Februar 2024 zu 101 % des Nennbetrags
    Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants – Kontrollwechsel
    – Drittverzug
    – Negativverpflichtung auf Kapitalmarktverbindlichkeiten
    – Keine unzulässige Vermögensveräußerung
    – Keine unzulässigen Ausschüttungen (Mindest-EK-Quote von 20 % erforderlich)
    – Keine unzulässige Darlehensgewährung
    – Reportingverpflichtung
    Anwendbares Recht Deutsches Recht
    Prospekt Von der CSSF (Luxemburg) gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die BaFin (Deutschland)
    Börsensegment Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse)
    Financial Advisor DICAMA AG

    Die Veganz-Anleihe 2020/25 soll voraussichtlich am 24. Februar 2020 in den Handel im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Börse Frankfurt) einbezogen werden.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Alle Fotos: Veganz Group AG

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