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    Erneut Dieselmotoren des Abgasskandals betroffen  3223  0 Kommentare VW muss fast 30.000 VW Busse vom Typ T5 und T6 zurückrufen

    Bei einer erneuten Rückrufaktion muss Volkswagen fast 30.000 Fahrzeuge zurückrufen. Wieder ist der durch den Abgasskandal betroffene Dieselmotor vom Typ EA-189 betroffen. Fragen stellen sich auch hinsichtlich der Verjährung von Ansprüchen gegen Volkswagen.

    Volkswagen muss auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) weltweit erneut fast 30.000 Fahrzeuge zurückrufen. Dabei trifft es die Nutzfahrzeugsparte des Volkswagenkonzerns (VWN). Zurückgerufen hat das KBA am 24.01.2020 dabei VW Busse, auch „Bulli“ genannt, die zwischen den Jahren 2009 und 2016 vom Band rollten und nun wegen eines zu hohen Schadstoffausstoßes zurückgerufen wurden.

     

    In Deutschland betrifft dies vermutlich mehr als 8700 Fahrzeuge, die wegen Überschreitung des Euro-5- Wertes für Stickoxide in die Werkstatt müssen. Bei den vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufenen Fahrzeugen handelt es sich um VW Busse vom Typ T5 und T6, die zwischen 2009 und 2016 hergestellt wurden. Der Rückruf betrifft nicht alle Fahrzeuge dieses Typ. Laut Kraftfahrtbundesamt sind die betroffenen Fahrzeuge mit 140- PS betriebenen Dieselmotoren vom Typ EA-189 ausgestattet.

     

     

    Schon 2015 führte der Abgasskandal zum Rückruf von 2,4 Millionen Fahrzeugen der Marke Volkswagen, die mit Dieselmotoren vom Typ EA-189 ausgestattet waren. Dabei waren die angegebenen Abgaswerte durch den Einsatz von illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert worden, um die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte nicht zu überschreiten und den Volkswagen-Diesel als sauber zu verkaufen. Aufgedeckt worden war der Skandal zunächst in den USA und führte dort zu milliardenschweren Vergleichszahlungen zwischen Volkswagen und den geschädigten Kunden. Laut Volkswagen-AG befand sich die fragliche Abschalteinrichtung in rund 11 Millionen Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA-189, weltweit.

     

     

    Auch hierzulande wurde Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Im Streit zwischen einem Vertragshändler und dem Halter eines mit einem EA-189-Dieselmotor ausgestatteten Fahrzeug, hatte das Landgericht Köln mit Urteil vom 21.12.2017 (Aktenzeichen 2 O 137/17) entschieden, dass für PKW mit einem eingebauten EA-189-Dieselmotor eine Nachbesserung durch ein Software-Update unzumutbar sei. Der Hersteller Volkswagen habe arglistig gehandelt, indem er im Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung installiert habe. Das Landgericht sprach dem Kläger in Folge Schadensersatz zu und erlegte dem Händler aufgrund des erklärten Rücktritts vom Kaufvertrag die Pflicht auf, das Fahrzeug mit dem durch die Abschalteinrichtung sachmangelhaften Dieselmotor zurückzunehmen.

     

     

    Manche Halter von Fahrzeugen mit VW- Dieselmotoren vom Typ EA-189 könnten befürchten, ihre Ansprüche gegen Volkswagen seien mit Jahresende 2019 bereits verjährt gewesen, da die Verjährungsfrist von Gesetzes wegen am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Halter von den Umständen erfahren hat, die seinen Anspruch rechtfertigen könnten. Der Bundesgerichtshof hatte jedoch geurteilt, dass wenn entgegenstehende Rechtsprechung der Annahme anspruchsbegründender Tatsachen widerspricht und sogar rechtskundige Dritte die Rechtslage nicht abschließend beurteilen können, für den Kläger das Maß der Unsicherheit steige. Diese Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, also der Fehlerhaftigkeit des Motors ist aber für den Fristbeginn relevant. Der Bundesgerichtshof nimmt also an, dass eine „besonders verwickelte und unklare Rechtslage“ nicht zu bewirken vermag, dass die Verjährungsfrist zu laufen beginnt.

     

     

    Der Beginn der Verjährungsfrist kann somit im Falle der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge, frühestens 2017 begonnen haben zu laufen, da der Skandal im Jahr 2016 noch nicht aufgeklärt war und zu diesem Zeitpunkt bei den Landgerichten Braunschweig und Bochum Urteile zu Lasten der VW- Kunden ergingen. Erst 2017 änderte sich dies jedoch, als diverse Verfahren gegen Volkswagen rechtskräftig wurden. Eine Verjährung kann daher erst mit Ablauf des Jahres 2020 angenommen werden.
     

     

     

    Ob sie betroffen sind, können Fahrzeughalter auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes unter der Referenznummer 8215 finden. Es handelt sich um Fahrzeuge mit der Herstellerschlüsselnummer (HSN) 37L8. Diese finden Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter dem Punkt 2.1. Laut Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes soll eine Neuprogrammierung des Getriebe- und/oder Motorsteuergerätes Abhilfe schaffen um die gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte nicht mehr zu überschreiten. Das Kraftfahrtbundesamt überwacht den Rückruf.

     

    Wollen Sie prüfen, ob auch Sie betroffen sind und welche rechtlichen Ansprüche Sie haben? Wir helfen Ihnen gerne. Informieren Sie sich über unsere kostenlose Erstberatung.
     

     

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unserer Kanzlei: https://www.rueden.de/abgasskandal/vw/

     

    Quellen:

    https://www.kba-online.de/gpsg/auskunftServlet

    https://www.rueden.de/blog/abgasskandal/modell-ea-189-ansprueche-gegen ...

    https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12022328-dieselgate-verjaeh ...




     

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
    Erneut Dieselmotoren des Abgasskandals betroffen VW muss fast 30.000 VW Busse vom Typ T5 und T6 zurückrufen Das KBA hat erneut den Rückruf von rund 30.000 VW-Fahrzeugen angeordnet. Betroffen ist erneut der Dieselmotor vom Typ EA-189, der den Abgasskandal ab 2015 auslöste.

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