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    VW-Dieselskandal: Volkswagen zahlt Millionen für Vergleich in Chile  1373  0 Kommentare Vergleiche auch in Deutschland möglich

    Im Zuge der juristischen Auseinandersetzungen um den Diesel-Abgasskandal, ist es in Chile zu einer Einigung zwischen VW und betroffenen Kunden gekommen. Vergleiche sind auch in Deutschland möglich.

    Der Volkswagenkonzern (VW) hat in Chile einen Vergleich im Streit um Fahrzeuge mit überhöhtem Schadstoffausstoß geschlossen. Der Wolfsburger Konzern entschädigt aufgrund des Vergleichs mit der chilenischen Verbraucherorganisation ODECU etwa 4.900 Kunden der Kernmarke VW, sowie deren Tochtermarken Porsche, Audi und Skoda, die ein Dieselfahrzeug erworben hatten, das mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Ein Großteil der Vergleichssumme geht jedoch an gemeinnützige Organisationen in Chile. Die betroffenen Diesel-Fahrzeuge der Kunden sollen zwar kostenlos technisch überarbeitet werden und wie in Deutschland Software-Updates erhalten. Allerdings erhalten sie jeweils nur 500 Dollar Entschädigung, in Summe etwa 2,5 Millionen Dollar. „Dies ist ein für die Verbraucher schlechter Vergleich, von dem die Geschädigten nur wenig haben,“ meint Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, die in Deutschland bundesweit mehr als 5.000 geschädigte Kunden des VW-Abgasskandals vertritt. „Einen derartigen Vergleich wird es in Deutschland definitiv nicht geben“, sagt der Berliner Anwalt, dessen Kanzlei sich an verschiedenen Zweigstellen in ganz Deutschland um die Anliegen von Verbrauchern kümmert. Die Prozesssituation habe sich, seitdem immer mehr über den Abgasskandal ans Licht gekommen ist, stark verbessert, so von Rüden weiter. Inzwischen gäbe es viele Urteile in Deutschland, in denen Volkswagen zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden sei.

     

    Über 60.000 Klagen bundesweit anhängig, auch Richter betroffen

     

    In Deutschland sind derzeit über 60.000 Klagen betrogener VW-Kunden gegen den Konzern anhängig. Nebenbei läuft noch eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen. Dieser Klage hatten sich über 400.000 Geschädigte angeschlossen. In einem Berufungsverfahren vor dem OLG Celle wurde eine beteiligte Richterin durch den BGH für befangen erklärt. Sie war vom konkreten Verfahren zwar nicht selbst betroffen, der Bundesgerichtshof sah eine Befangenheit jedoch schon deshalb als gegeben an, da die Richterin sich selbst, als im Abgasskandal geschädigte VW-Kundin, der Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagenkonzern angeschlossen hatte. In der Musterfeststellungsklage von betroffenen Kunden der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, deren Fahrzeuge mit Dieselmotoren vom Typ EA 189 ausgestattet sind, welche über eine illegale Abschalteinrichtung verfügten, hatte ein Richter zuletzt einen Vergleich vorgeschlagen. In diesem Fall würden die Kunden direkt von VW entschädigt, andernfalls müssten sie, auf Grundlage des Urteils der Musterfeststellungsklage, noch einmal einzeln gegen den VW-Konzern klagen. Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich nämlich nicht um eine Sammelklage, wie man sie aus dem US-Recht kennt, sondern lediglich um ein Urteil, welches das Bestehen von Ansprüchen der Verbraucher gegen das Unternehmen feststellt, die der einzelne Verbraucher im Folgenden mit einer individuellen Klage gerichtlich durchsetzen muss.

     

    Viele Klagen in Deutschland erfolgreich - OLG stellen Nutzungsentschädigung für VW in Frage

     

    In Deutschland waren bisher viele Klagen gegen den VW- Konzern aufgrund des Abgasskandals erfolgreich, bereits 2017 in erster Instanz, sodann in Zweiter. Sollte VW nicht auf einen Vergleich eingehen, stehen den Wolfsburgern weitere Klagen ins Haus. Des Weiteren stellen die Oberlandesgerichte in Brandenburg und Hamburg die Ansprüche von VW gegen seine Kunden bei Rückabwicklung und Rückgabe des Fahrzeugs in Frage. Wird ein Kaufvertrag nämlich rückabgewickelt, so besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Wertersatz der gezogenen Nutzungen, die der vom Kaufvertrag zurücktretende Kunde ziehen konnte. Dieser Anspruch wird dann vom zurückzuzahlenden Bruttokaufpreis abgezogen. Dies erscheint vor allem vor dem Hintergrund der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung unbillig, so Verbraucherrechtsanwalt Johannes von Rüden, der weder vor dem BGH, noch dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gute Chancen dafür sieht, dass VW die Nutzungsentschädigung in vollem Umfang zugesprochen bekommt. Insbesondere der EuGH ist für seine verbraucherschutzfreundliche Rechtsprechung bekannt. Von Rüden plädiert dafür, den geschädigten Kunden den vollen Bruttokaufpreis zuzusprechen.

     

    Zuletzt urteilte OLG Oldenburg, dass keine Verjährung eingetreten ist

     

    Bisher versucht Volkswagen sich bei seiner Verteidigung gegen die Ansprüche vor allem darauf zu stützen, dass die Verjährungsfrist bereits mit Bekanntwerden des Dieselabgasskandals im Jahr 2015, habe zu laufen begonnen und mit Ende des Jahres 2018 die Ansprüche, wegen der regelmäßigen Verjährungsfrist, verjährt seien. Dem ist das OLG Oldenburg entgegengetreten und damit von einem Urteil des OLG München abgewichen, das der Auffassung Volkswagens gefolgt war. Das OLG Oldenburg erklärte, dass das fristauslösende Ereignis erst die Aufklärung des, als „Dieselgate“ bekannt gewordenen, Abgasskandals habe sein können. Betroffene Kunden sollten daher spätestens jetzt Klage erheben, da erste Ansprüche demnächst verjähren könnten. Entscheidend ist dabei, ab welchem Zeitpunkt es dem Fahrzeughalter möglich war, zu wissen, dass sein Fahrzeug betroffen ist. Lassen Sie sich daher von kompetenten Anwälten beraten. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.

     

    Quellen:


    VON RUEDEN: Was Kläger im VW- Dieselskandal 2020 erwartet, https://www.rueden.de/blog/abgasskandal/was-klaeger-im-vw-dieselskanda ..., abgerufen am 07.02.2020.

     

    VON RUEDEN: Landgericht Duisburg: Ist eine Abschalteinrichtung im Golf 7 illegal?, https://www.rueden.de/blog/abgasskandal/golf-7-abschalteinrichtung-lan ..., abgerufen am 07.02.2020.

     

    Anwalt.de: OLG Oldenburg: Ansprüche im Abgasskandal gegen VW noch nicht verjährt, https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-oldenburg-ansprueche-im-abgasska ..., abgerufen am 07.02.2020.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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