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     633  0 Kommentare Diesel-Klage von Daimler Aktionären: Schadensersatz ohne Kostenrisiko

    Daimler steckt tief drin im Abgas Skandal - doch lange hat das Unternehmen das Gegenteil behauptet. Das kann den Stuttgartern nun zum Verhängnis werden. Anleger sollten deshalb ihre Chance auf Schadensersatz nutzen. Wir sagen ihnen, wie sie vorgehen.

    Institutionelle Anleger klagen deswegen gegen das Unternehmen auf Schadenersatz wegen Kursverlusten der Aktie. Auch private Aktionäre können sich daran beteiligen. Mit Hilfe einer Prozessfinanzierung ist das sogar ohne Kostenrisiko möglich.

    Dieselgate hat ursprünglich als reiner Volkswagen-Skandal begonnen. Doch schon seit einiger Zeit zeigt sich: Auch andere Autobauer sind tief in die Abgas-Manipulationen verstrickt. Allen voran scheint dies für Mercedes zu gelten. Das Kraftfahr-Bundesamt hat mittlerweile mehrere hunderttausend Fahrzeuge der Stuttgarter zu einem Software-Update zurückgerufen. Dabei wird eine unerlaubte Abschalteinrichtung der Abgasreinigung entfernt.

    Betroffen sind dabei Autos wie der ML 250 BlueTEC, der ab Ende 2011 hergestellt wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass die Manipulationen spätestens seit diesem Zeitpunkt im Unternehmen bekannt gewesen sein müssen. Das hat nicht nur Auswirkungen für die Besitzer der Diesel-Fahrzeuge, sondern auch für die Aktionäre von Daimler. Auch ihnen dürfte Schadensersatz für Kursverluste der Papiere zustehen. Dies gilt auch dann, wenn die Papiere derzeit höher notieren als beim Kauf, d.h. die Position des Anlegers nicht im Minus steht – oder wenn diese sogar mit einem Plus verkauft wurde!

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie als Daimler-Aktionär Anspruch auf Schadensersatz haben.

    Bei den Abgas-Manipulationen handelt es sich wahrscheinlich um kursbewegende Tatsachen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Das Gesetz verlangt von der Führung eines börsennotierten Unternehmens, solche Tatsachen unmittelbar dem Kapitalmarkt zu melden. Das ist bei Daimler jedoch nicht geschehen. Ganz im Gegenteil: Nach dem Bekanntwerden der VW-Manipulationen im Jahr 2015 spielte Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche noch den Saubermann und sagte, so etwas sei bei Daimler undenkbar.

    Ob sich das Unternehmen damit gegenüber seinen Anlegern schadensersatzpflichtig gemacht hat, wird ab Anfang 2020 im Rahmen eines Prozesses vor dem OLG Stuttgart ermittelt. Es wird sich dabei um ein sogenanntes Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) handeln. Das bedeutet: Es wird ein Musterkläger ausgewählt - zumeist ein großer, institutioneller Anleger. An dessen Beispiel wird dann für alle betroffenen Anleger entschieden. Große Investmentfonds haben bereits ihre Teilnahme an der Klage angekündigt. Auch private Anleger können (und sollten) sich beteiligen.

    Dafür gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

    Individuelle Klage: Jeder Anleger kann individuell auf Schadensersatz klagen. Er trägt dann das Kostenrisiko des Verfahrens. In einigen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen diese Kosten. Bei Beginn des Musterverfahrens werden die individuellen Klagen ausgesetzt. Ihr Ergebnis wird sich dann an dem Ausgang des Musterverfahrens orientieren.

    Anmeldung zum Musterverfahren: Alternativ zur eigenen Klage können Anleger ihre Ansprüche im Rahmen des Musterverfahrens geltend machen. Das verursacht geringere Kosten als bei einer individuellen Klage. Allerdings müssen die Kosten für die Anmeldung getragen werden, auch wenn die Klage letztlich gewonnen wird.

    Prozessfinanzierung: Bei der Interessengemeinschaft Widerruf gibt es die Möglichkeit, über eine Prozessfinanzierung an der Klage teilzunehmen. Hierbei gibt es kein Kostenrisiko! Wird den Aktionären Schadensersatz zugesprochen, so erhält der Prozessfinanzierer 33 Prozent des Schadensersatzes. Geht die Klage verloren, so entstehen dem Aktionär keine Kosten. Allerdings gibt es für die Teilnahme an der Prozessfinanzierung gewisse Voraussetzungen in Bezug auf die Zahl der gehaltenen Aktien und den Zeitraum, in dem die Aktien im Depot waren.

    Lassen Sie hier bei der IG Widerruf prüfen, welche der genannten Möglichkeiten für Sie die günstigste ist. Diese Prüfung erfolgt durch eine der größten und renommiertesten deutschen Anwaltskanzleien im Bereich Anlegerschutz und ist völlig kostenlos und unverbindlich. Voraussetzung ist, dass Sie Daimler-Aktien im Zeitraum Juli 2012 bis Juni 2018 gekauft haben. Ob sich die Aktien noch im Depot befinden spielt keine Rolle.

    Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie, welche Möglichkeiten ihnen als Daimler-Aktionär offenstehen und welche Kosten damit verbunden sind. Die Teilnahme an der Musterklage und an der Prozessfinanzierung sind zeitlich befristet. Sie sollten also keine Zeit verlieren und ihre Ansprüche prüfen lassen.

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel-Klage von Daimler Aktionären: Schadensersatz ohne Kostenrisiko Daimler steckt tief drin im Abgas Skandal - doch lange hat das Unternehmen das Gegenteil behauptet. Das kann den Stuttgartern nun zum Verhängnis werden. Anleger sollten deshalb ihre Chance auf Schadensersatz nutzen. Wir sagen ihnen, wie sie vorgehen.

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