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     6530  0 Kommentare Jetzt wird´s spannend: EuGH urteilt über Thermofenster im Abgas-Skandal

    Im Abgas-Skandal könnte es bald zu einem Durchbruch kommen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Diesel-Manipulationen steht unmittelbar bevor. Auch Volkswagen ist betroffen. Das Urteil dürfte grundsätzlichen Charakter haben – und könnte ein Erdbeben in der Branche auslösen.

    Bisher gibt es in Deutschland noch keine Rechtssicherheit bei der Frage, ob Besitzer eines manipulierten Diesel Anspruch auf Schadensersatz oder die Rückgabe ihres Fahrzeugs haben. Zwar gibt es viele Urteile, die diesen Anspruch bejahen – doch etliche Gerichte weisen diese Klagen auch ab.

    Für den Mai wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet. Doch nun dürfte das oberste europäische Gericht dem BGH zuvorkommen. Denn der Europäische Gerichtshof befasst sich derzeit mit einem Fall von Diesel-Manipulation (Az.: C-693/18). Für diese Woche wird der Schlussantrag des Generalanwalts erwartet. In der Regel schließt sich das Gericht in seinem Urteil diesen Ausführungen an.

    Volkswagen ist betroffen

    In dem Fall geht es um unerlaubte Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung von Diesel-Motoren. Zwar wird nicht ausdrücklich gesagt, welcher Autohersteller angeklagt ist. Allerdings geht aus den Unterlagen hervor, dass ein Motor des Typs EA189 verwendet wurde. Demzufolge ist klar, dass Volkswagen betroffen ist. Allerdings dürfte ein Urteil des EuGH nicht nur für VW-Besitzer spannend werden. Denn die Fragen, die in dem Verfahren geklärt werden sollen, sind grundlegend und betreffen zahlreiche Hersteller von Diesel-Fahrzeugen.

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    Bisher gilt: Die meisten Diesel-Hersteller verwenden Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung reduzieren, beispielsweise bei gewissen Außentemperaturen (sogenannte Thermofenster). Sie argumentieren damit, dass dies nötig sei, um die Motoren zu schützen. Grundsätzlich ist das auch nicht verboten. Verboten ist der Einsatz von Abschalteinrichtungen allerdings dann, wenn sie in erster Linie dazu dienen, die Emissionen im Testbetrieb gezielt zu verfälschen und damit Fahrzeuge sauberer wirken zu lassen, als sie sind.

    Das sind die entscheidenden Fragen

    Und genau diese Fragen wird die Entscheidung des EuGH klären müssen: Welche Abschalteinrichtungen sind erlaubt und welche sind verboten? Wer muss nachweisen, dass es sich um eine erlaubte oder verbotene Abschalteinrichtung handelt? Der Hersteller oder der Käufer? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer unerlaubten Abschalteinrichtung?

    Anzunehmen ist, dass der EuGH zu dem Schluss kommt, dass ein Fahrzeug selbst bei Verwendung einer Abschalteinrichtung die geltenden Schadstoffwerte im realistischen Praxisbetrieb einhalten muss. Dann spricht vieles dafür, dass die meisten Abschalteinrichtungen für unzulässig erklärt werden. Denn Untersuchungen haben gezeigt, dass die Mehrzahl der Diesel-Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller nur auf dem Prüfstand die Grenzen einhalten – nicht aber im täglichen Einsatz.

    Droht ein Erdbeben in der Autobranche?

    Da der Europäische Gerichtshof als grundsätzlich verbraucherfreundlich gilt und das europäische Recht den Einsatz einer Abschalteinrichtung nur sehr eingeschränkt erlaubt, erwarten wir eine Entscheidung, die nicht nur für Volkswagen-Kunden wegweisend sein wird.

    Einiges spricht dafür, dass ein Urteil des EuGH zu einem Erdbeben in der Auto-Branche führen wird. Es könnte Hersteller erreichen, die vom Diesel-Skandal bisher nicht (oder nur am Rande) betroffen sind. Es scheint wahrscheinlich, dass sich für Verbraucher weitgehende Schadensersatzansprüche ergeben - oder die Möglichkeit zur Rückgabe ihrer Fahrzeuge. Diesel-Besitzer sollten daher individuell prüfen lassen, wie sie am besten vorgehen. Eine solche Prüfung durch erfahrene Anwälte ist beispielsweisekostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.  


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Jetzt wird´s spannend: EuGH urteilt über Thermofenster im Abgas-Skandal Im Abgas-Skandal könnte es bald zu einem Durchbruch kommen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Diesel-Manipulationen steht unmittelbar bevor. Auch Volkswagen ist betroffen. Das Urteil dürfte grundsätzlichen Charakter haben – und könnte ein Erdbeben in der Branche auslösen.

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