DGAP-Adhoc
Golfino AG: Eröffnungsbeschluss Insolvenzverfahren - Anleihegläubigerversammlung
DGAP-Ad-hoc: Golfino AG / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz Abschrift |
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Amtsgericht Reinbek
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GOLFINO AG, vertreten durch d. Vorstand Dr. Bernd Kirsten, Humboldstraße 19, 21509 Glinde Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3760 RE/
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Dammtorstraße 12, /20354 Hamburg
Geschäftszweig: Bekleidungsgewerbe
hat das Amtsgericht Reinbek am 01.02.2020 durch die Richterin am Amtsgericht Spranger beschlossen:
/Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2020 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: /
Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder/
/ Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg /
Telefon: 040 800048-0 /
Telefax: 040 800048-11 1
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (S 38 InsO) bis zum 17.03.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
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Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am /