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    DGAP-Ad-hoc: Golfino AG / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz


    Golfino AG: Eröffnungsbeschluss Insolvenzverfahren - Anleihegläubigerversammlung


    12.02.2020 / 15:28 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Abschrift



    /



    Amtsgericht Reinbek



    Beschluss



    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.



    GOLFINO AG, vertreten durch d. Vorstand Dr. Bernd Kirsten, Humboldstraße 19, 21509 Glinde Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3760 RE/



    - Schuldnerin -



    Verfahrensbevollmächtigte:

    Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Dammtorstraße 12, /20354 Hamburg



    Geschäftszweig: Bekleidungsgewerbe



    hat das Amtsgericht Reinbek am 01.02.2020 durch die Richterin am Amtsgericht Spranger beschlossen:



    /Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2020 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.



    2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: /



    Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder/



    / Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg /

    Telefon: 040 800048-0 /



    Telefax: 040 800048-11 1



    3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (S 38 InsO) bis zum 17.03.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.



    /



    Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.



    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am /

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