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    EU-Murks oder sinnvolle Verordnung?  1948  0 Kommentare EU-Taxonomie-Verordnung: Endlich Schluss mit dem Greenwashing der Fondsmanager?

    Bisher gab es in der EU keine allgemeinverbindliche gesetzliche Definition von Grünen Geldanlangen. Mit der sogenannten EU-Taxonomie-Verordnung für Nachhaltige Investments werden erstmals europaweit wirtschaftliche Tätigkeiten definiert, die als „ökologisch nachhaltig“ gelten und folglich in als nachhaltig bzw. grün beworbenen Finanzprodukten stecken dürfen. wallstreet:online hat Experten für Nachhaltige Geldanlagen um eine Einschätzung gebeten, was die Taxonomie für den Finanzmarkt bedeutet.

    Klaus Gabriel, Geschäftsführer bei CRIC e.V., einem Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage, erklärte exklusiv gegenüber wallstreet:online: „Die aktuellen Entwicklungen um die EU-Taxonomie-Verordnung sehen wir mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Zum einen ist es begrüßenswert, dass die EU das Thema Sustainable Finance endlich angeht und sukzessive umsetzt. Andererseits ist es schade, dass die Taxonomie-Verordnung nur für die Anbieter nachhaltiger Finanzprodukte konkrete Auswirkungen haben wird, nicht aber für die Anbieter konventioneller Finanzprodukte. Die Vorreiter werden also reguliert, diejenigen, die auch weiterhin auf Nachhaltigkeit pfeifen, bleiben verschont. Und dass nur nachhaltige Wirtschaftsweisen, nicht aber nicht-nachhaltige Wirtschaftsweisen in die Taxonomie Eingang finden werden, ist vor dem Hintergrund der Brisanz ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen unverständlich.

    Dennoch wird das Thema Sustainable Finance für die gesamte Finanzwirtschaft weiterreichende Auswirkungen haben, u.a. weil die Offenlegungspflichten merklich ausgeweitet werden. Auch die Aufsicht (BaFin) hat die sich aus Nachhaltigkeitsthemen ergebenden Risiken erkannt und angekündigt, künftig den Umgang der Finanzbranche mit diesen Risiken zu prüfen. Insgesamt bedeutet das, dass Nachhaltigkeit nicht mehr länger eine Nische für einige, sondern das New Normal für alle in der Finanzbranche sein wird.“

    Volker Weber, Vorstandsvorsitzender des Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG), sagte gegenüber wallstreet:online: „Grundsätzlich begrüße ich die Initiative der EU über ein Klassifizierungssystem den Finanzmärkten eine Orientierungshilfe in Sachen nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu geben. Dabei ist allerdings anzumerken, dass es sich nicht um eine Definition von Nachhaltigkeit handelt und dass es eben nur grüne Wirtschaftsaktivitäten erfasst. Im Moment sind diese sehr einseitig auf Klima und C02 begrenzt.

    Schade ist aus meiner Sicht, dass es keine Einheitlichkeit innerhalb der EU gibt, wie das Beispiel Kernkraft zeigt. Die Bundesregierung müsste sich meiner Meinung nach hier viel stärker mit Vorschlägen einbringen und Akzente bei der Weiterentwicklung setzen.
    Bis das Klassifizierungssystem fertig ist und es auch Institutionen gibt, die es messen können, wird es nun viel Klärungsbedarf geben.“

    Die Taxonomie-Verordnung ist ein Kriterienkatalog, der für verschiedene Branchen und Sektoren festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind (Positiv-Kriterien). Hierfür werden zunächst sechs Umweltziele definiert, berichtet das Private Banking Magazin heute. Dies lauten:

    1.) Klimaschutz

    2.) Anpassung an den Klimawandel

    3.) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

    4.) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling

    5.) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

    6.) Schutz gesunder Ökosysteme.

    Damit ein Produkt oder eine Dienstleistung als nachhaltig gilt, muss es einen nachweislichen Beitrag zum Erreichen eines oder mehrerer der oben genannten Umweltziele leisten und darf gleichzeitig nicht gegen eines der sechs Umweltziele verstoßen (No-Harm-Prinzip).

    Die EU-Taxonomie-Verordnung soll Anlageprodukte außerdem künftig in drei Kategorien einteilen, berichtet der Tagesspiegel im Januar 2020. „‚Grün‘ bedeutet emissionsarmes oder emissionsfreies Wirtschaften. ‚Transition‘ steht für den Übergang zu einer emissionsärmeren Ökonomie. ‚Enabling‘ bezeichnet Aktivitäten, die es anderen Unternehmen ermöglichen, Emissionen deutlich zu senken“, schreiben Journalisten des Tagesspiegel.

    Offenbar müssen künftig alle in der EU angeboten Fonds – auch konventionelle – einen Hinweis auf die EU-Taxonomie enthalten. Die Offenlegungspflichten zur Taxonomie unterscheiden sich dabei je nach Art des Fonds: explizit als grün/nachhaltig beworbene Fonds sind zu einer Offenlegung im Sinne der Taxonomie verpflichtet. „Alle anderen Produkte können Angaben zur Taxonomie enthalten oder den Haftungsausschluss enthalten, dass „die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Anlagen die EU-Kriterien für umweltverträgliche Anlagen nicht berücksichtigen“, heißt es in Dokumenten des Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG), die der Redaktion von wallstreet:online vorliegen.

    Autor: Ferdinand Hammer



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    Verfasst vonFerdinand Hammer
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