checkAd

     634  0 Kommentare Bundespatentgericht bestätigt Löschung der Marke "Black Friday" für Werbedienstleistungen

    München (ots) - Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die umstrittene
    Wortmarke "Black Friday" für einige wesentliche Dienstleistungen des Bereichs
    "Werbung" gelöscht werden muss.

    Damit bestätigt das Gericht seine erste Einschätzung aus der mündlichen
    Verhandlung vom 26. September 2019, wonach die umfassende Löschung der Marke
    durch das Deutsche Patent- und Markenamt zwar aufgehoben, jedoch für einige
    entscheidende Werbedienstleistungen bestätigt werden solle.

    So hält das Bundespatengericht die Marke "Black Friday" für die Dienstleistung
    "Werbung" für nicht schutzfähig. Unter anderem müsse die Marke für die
    Dienstleistungen "Marketing", "Organisation und Durchführung von
    Werbeveranstaltungen", "Planung von Werbemaßnahmen", "Verbreitung von
    Werbeanzeigen" und "Werbung im Internet für Dritte" sowie eine Vielzahl weiterer
    im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen gelöscht werden.

    Für die Entscheidung des Bundespatentgerichts war unter anderem maßgeblich, dass
    das Portal BlackFriday.de schon vor der Markenanmeldung auf dem deutschen Markt
    aktiv war und bereits im Jahr 2012 viele Rabattaktionen von Elektronikhändlern
    aus Deutschland bündelte (Hier eine Übersicht: https://www.blackfriday.de/2012).
    Dies begründe ein Freihaltebedürfnis für den Begriff "Black Friday" für damit im
    Zusammenhang stehende Dienstleistungen.

    Das Bundespatentgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen. Demnach können die
    beteiligten Parteien innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses
    Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

    BlackFriday.de begrüßt die Entscheidung des Bundespatentgerichts. Die
    Markeninhaberin hatte in der Vergangenheit BlackFriday.de sowie einige Partner
    des Portals aufgrund angeblicher Markenrechtsverletzungen abgemahnt. Dieses
    Vorgehen wurde bereits im Oktober 2017 im Eilverfahren (ohne mündliche
    Verhandlung) vom Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung untersagt.
    Im April 2020 wird hierzu eine mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren
    stattfinden. Mehr dazu finden Sie hier: http://ots.de/qc0eaZ.

    Da die Marke "Black Friday" aber auch nach der Entscheidung des
    Bundespatentgerichts für viele Waren und Dienstleistungen erhalten bleiben wird
    und so weiterhin für Verwirrung bei bestehenden und potenziellen Partnern sorgen
    könnte, hat BlackFriday.de bereits im November 2019 einen weiteren Schritt
    eingeleitet und eine Klage auf Löschung der Marke wegen Verfalls aufgrund von
    Nichtbenutzung beim Landgericht Berlin eingereicht. Nach § 49 Abs. 1 MarkenG
    muss eine Marke nach ihrer Eintragung für jede einzelne geschützte Ware oder
    Dienstleistung ernsthaft benutzt werden. Geschieht dies nicht, können auf Antrag
    die nicht benutzten Waren und Dienstleistungen gelöscht werden. Es reicht für
    eine rechtserhaltende Benutzung nicht aus, dass der Begriff "Black Friday"
    irgendwie verwendet wird. Der Begriff muss vielmehr so verwendet werden, dass er
    als Hinweis auf die Waren oder Dienstleistungen aus einem ganz bestimmten
    Unternehmen zu bewerten ist. Bei der Marke "Black Friday" ist eine solche
    Benutzung für den ganz überwiegenden Teil der eingetragenen Waren und
    Dienstleistungen nicht erkennbar. Beispielsweise gibt es keine "Black Friday
    Anrufbeantworter", keine "Black Friday Computerbildschirme", keine "Black Friday
    Geschäfte" und auch keinen "Black Friday Online Shop". Weitere Informationen zur
    Löschungsklage finden Sie hier: http://ots.de/4gC9vY.

    Über BlackFriday.de:

    BlackFriday.de ist Deutschlands dienstältestes "Black Friday Portal" und wurde
    im Januar 2012 von Marketingexperte Simon Gall gegründet - also mehr als 1 Jahr
    vor der Eintragung der Wortmarke "Black Friday" (2013) und mehr als 4 Jahre vor
    der Übertragung der Marke (2016) auf die aktuelle Inhaberin.

    BlackFriday.de bündelt ähnlich wie das US-amerikanische Vorbild BlackFriday.com
    Deals und Black Friday Aktionen deutscher Händler um Shoppern und
    Schnäppchenjägern einen übersichtlichen Einstieg in ihr Black Friday Shopping zu
    ermöglichen.

    Seit der Übertragung der Wortmarke "Black Friday" auf die aktuelle Inhaberin
    kämpft Gründer und Betreiber Simon Gall gegen die zweifelhafte Marke und die
    darauf gestützten unberechtigten Angriffe gegen ihn und seine Partner.

    Pressekontakt:

    Simon Gall - BlackFriday.de
    Lothringer Str. 12
    46045 Oberhausen
    E-Mail: info@blackfriday.de
    Tel.: (0208) 88 289 821
    Web: www.blackfriday.de
    Short-URL: bf.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/111552/4529979
    OTS: Black-Friday.de



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