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    Diesel-Abgasskandal  160  0 Kommentare BGH äußert sich erstmals zu Daimler / Gericht stärkt mit Hinweis zu Gutachten Verbraucherrechte - Seite 2


    höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben nicht "ins Blaue
    hinein" erfolgt, sondern schlüssig und erheblich." Der BGH bezieht sich in
    seinem Beschluss auch ausdrücklich auf den Hinweisbeschluss des BGH vom 8.
    Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17). Ein Mangel liegt nicht erst dann vor, wenn das
    KBA einen Rückruf angeordnet hat, "sondern auch schon dann, wenn diese Behörde
    eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht getroffen hat.
    Denn auch dann ist im Ansatz bereits ein Sachverhalt
    ("Mangelanlage"/Grundmangel) gegeben, der - gegebenenfalls mit weiteren
    Umständen - dazu führen kann, dass die Zulassungsbehörde eine
    Betriebsuntersagung oder -beschränkung vornimmt, weil das Fahrzeug wegen einer
    gegen Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG verstoßenden Abschalteinrichtung nicht
    dem genehmigten Typ entspricht."

    Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal

    Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In einem von der
    Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführten
    Verfahren (Az. 23 O 127/18) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni
    2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro
    5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des
    Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung
    installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und
    ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse
    von der Manipulation an den Motoren hatten. Auch am 16. Januar 2020 verurteilte
    das Landgericht Stuttgart Daimler aus gleichem Grund in einem Verfahren um einen
    Mercedes Benz GLC 250d 4Matic (Euro6) - Az. 27 O 40/19.

    Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

    Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
    um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem
    auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000
    Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im
    Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher
    beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000
    Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte
    positive Urteile erstreiten.

    In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die
    Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution,
    gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
    Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph
    Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den
    Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage
    gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für
    ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

    Pressekontakt:

    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
    https://www.dr-stoll-kollegen.de/
    https://www.dieselskandal-anwalt.de/
    https://www.vw-schaden.de/
    https://www.staatshaftung.eu/

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/105254/4532281
    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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    Diesel-Abgasskandal BGH äußert sich erstmals zu Daimler / Gericht stärkt mit Hinweis zu Gutachten Verbraucherrechte - Seite 2 Der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe hat sich erstmals im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG geäußert. In einem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) rügt der BGH, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten …

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