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     3064  0 Kommentare Diesel-Skandal: Ohrfeige vom BGH – Gerichte müssen Manipulation klären

    Der Bundesgerichtshof (BGH) öffnet vielen Diesel-Besitzern die Tür zu einer gerichtlichen Überprüfung ihrer Fahrzeuge auf Abgas-Manipulation. Entsprechende Klagen dürften nicht mit dem Argument abgewiesen werden, sie seien willkürlich, so der BGH. Das erhöht die Chancen auf Schadensersatz enorm.

    Viele Klagen von Diesel-Besitzern auf Abgas-Manipulationen bei ihren Fahrzeugen sind bislang von den Gerichten schlicht vom Tisch gewischt worden. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um Fälle rund um den Skandal-Motor EA189 handelte, bei dem die Abgas-Manipulationen unstrittig sind und auch von Volkswagen bereits eingestanden wurden.

    Ging es dagegen um Diesel-Fahrzeuge anderer Hersteller oder um VW-Fabrikate mit anderen Motoren, so wiesen etliche Gerichte die Klagen ab, ohne sich näher damit zu befassen. Sie vertraten dabei die Ansicht, der Kläger argumentiere „ins Blaue hinein“ und habe nicht schlüssig genug dargelegt, wie er zu der Ansicht komme, dass sein Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung habe.

    Ohrfeige für Richter

    Solchen abweisenden Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem bemerkenswerten Beschluss (Az. VIII ZR 57/19) eine deutliche Abfuhr erteilt. Der BGH schreibt, dass es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletze, wenn ein Gericht die Klage einfach als willkürliche Behauptung „ins Blaue hinein“ abtue – und die Klage abweise. Vielmehr müssten die Gerichte in solchen Fällen einen Sachverständigenbeweis erheben und die Behauptung untersuchen. Es sei dem Besitzer eines Diesel-Fahrzeugs nicht zuzumuten, so der BGH, ausreichend greifbare Anhaltspunkte für die Verwendung eines einer unzulässigen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung vorzubringen. Dazu fehle einem Kläger sowohl die Sachkunde als auch der Einblick in die Funktionsweise des Motors.

    Hier können Diesel-Besitzer kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, wie ihre Chancen auf Schadensersatz stehen.

    Die Entscheidung des BGH ist enorm verbraucherfreundlich – und gleichzeitig eine Ohrfeige für viele Richter in den unteren Instanzen. Sie schiebt der Praxis etlicher Gerichte einen Riegel vor, die es sich bislang allzu einfach machten und Diesel-Klagen mit dem Hinweis auf willkürliche Behauptungen abwiesen. Besonders relevant ist die Entscheidung für alle Diesel, bei denen bislang nicht geklärt ist, ob vorsätzlich eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut wurde, um die Abgaswerte zu manipulieren.

    Thermofenster werden untersucht

    Nach Ansicht von Experten verwenden viele Diesel-Fahrzeuge eine temperaturabhängige Abgasreinigung (sogenannte Thermofenster oder Thermosteuerung). Diese führt dazu, dass die Reinigung der Abgase nur in einem bestimmten Temperaturfenster rund um 20 Grad Celsius richtig funktioniert. Liegen die Temperaturen darunter oder darüber, so werde die Reinigung der Abgase reduziert oder ganz abgeschaltet – der Ausstoß von Schadstoffen steigt dadurch massiv.

    In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen Mercedes Diesel mit dem Motor OM651. Mercedes hat diese Fahrzeuge zwar zu sogenannten „freiwilligen Kundendienstmaßnahmen“ zurückgerufen, bei denen ein Software-Update aufgespielt wird. Allerdings argumentiert die Daimler AG, dies diene dem Schutz des Motors. Eine Täuschung des Kunden oder eine Manipulation der Abgaswerte liege nicht vor. Experten und auch einige Gerichte sehen dies jedoch anders.  

    Mercedes, Opel, Fiat, Mitsubishi betroffen

    Die aktuelle Entscheidung des BGH ermöglicht es Kunden nun, diese Fragen auf dem Gerichtsweg klären zu lassen. Betroffen sind neben Mercedes auch andere Autohersteller, insbesondere solche, bei denen es zwar Anhaltspunkte für Diesel-Manipulationen gibt, aber noch keine Nachweise. Dazu zählen beispielsweise Opel (Razzia, KBA-Rückruf), Fiat-Chrysler (Vergleichszahlung in USA), Mitsubishi (Durchsuchung von Geschäftsräumen). Aber auch für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern ist die BGH-Entscheidung wichtig – und zwar für Diesel mit den Motoren EA288 und EA897. Denn trotz deutlicher Verdachtsmomente weisen Volkswagen, Audi und Porsche bei diesen Fahrzeugen die Vorwürfe zurück, eine unerlaubte Abschalteinrichtung verwendet zu haben.

    Besitzer von Diesel-Fahrzeugen dürften durch die BGH-Entscheidung weit bessere Chancen auf Schadensersatz oder die Rückgabe ihrer Autos haben. Sie sollten daher ihre Ansprüche durch spezialisierte Anwälte klären lassen – beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Gerade bei Herstellern, bei denen die Manipulationen bislang unklar sind, können die Gerichte entsprechende Klagen nicht mehr einfach vom Tisch wischen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel-Skandal: Ohrfeige vom BGH – Gerichte müssen Manipulation klären Der Bundesgerichtshof (BGH) öffnet vielen Diesel-Besitzern die Tür zu einer gerichtlichen Überprüfung ihrer Fahrzeuge auf Abgas-Manipulation. Entsprechende Klagen dürften nicht mit dem Argument abgewiesen werden, sie seien willkürlich, so der BGH. Das erhöht die Chancen auf Schadensersatz enorm.

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