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    ROUNDUP  161  0 Kommentare VW und Verbraucherschützer erzielen doch noch Diesel-Vergleich

    BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Nach ihren zunächst gescheiterten Gesprächen haben Volkswagen und Verbraucherschützer jetzt doch noch einen gemeinsamen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden erzielt. Bei ihren Güteverhandlungen am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig einigten sich beide Seiten auf eine "umfassende Vereinbarung", wie das Gericht am Freitag mitteilte.

    Einzelheiten zum Ergebnis sollen am frühen Nachmittag (13.00 Uhr) bekanntgegeben werden. Vertreter von VW und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) hatten mehrere Tage lang unter der Vermittlung des OLG-Präsidenten und früheren Staatssekretärs im niedersächsischen Justizministerium, Wolfgang Scheibel, nach einer Lösung gesucht. Zuvor hatte es Streit und harsche gegenseitige Vorwürfe gegeben.

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    Am OLG liegt bereits die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen zu hoher Abgaswerte von Dieselfahrzeugen. VW und vzbv hatten ihre zunächst außergerichtlich geführten Beratungen über einen Vergleich für die mehr als 400 000 Kunden abgebrochen und sich dafür gegenseitig die Schuld gegeben. Sie schoben sich vor allem die Verantwortung dafür zu, den Zeitdruck durch Ultimaten erhöht zu haben - am Ende platzte die eigentlich schon angepeilte Lösung.

    Volkswagen beschloss daraufhin, den Kunden selbst ein Angebot mit einer Gesamtsumme von rund 830 Millionen Euro zu machen. Die Verbraucherschützer äußerten jedoch Zweifel daran, dass VW jedem einzelnen Kunden beim angebotenen "Direktvergleich" eine Zahlung nach eindeutig nachvollziehbaren Kriterien gewähren werde. VW-Chefjustiziar Manfred Döss sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Abwicklung werde selbstverständlich "transparent gestaltet" und unabhängig kontrolliert. Es gehe dem Unternehmen darum, nun endlich "Frieden mit den Kunden zu machen".

    Der Konflikt um den Abbruch der bilateralen Verhandlungen hatte sich an der Höhe von Honoraren für Anwälte des vzbv entzündet. VW störte sich daran, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung nicht näher begründet worden sei./jap/DP/men




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