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    Dieselskandal  3844  0 Kommentare BGH-Urteil im Daimler-Abgasskandal: Position der Mercedes-Halter gestärkt

    In einem Beschluss vom 28. Januar 2020 stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) die Verbraucherrechte von Mercedes-Fahrern im Daimler-Abgasskandal. Zum einen müssen Gerichte in Deutschland den Beweisangeboten der klagenden Verbraucher nachgehen. Zum anderen können Autohersteller im Dieselskandal verklagt werden, wenn das streitgegenständliche Fahrzeug noch nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurde.

    Ein Verbraucher hatte vor dem Landgericht Verden und dem Oberlandesgericht Celle gegen die Daimler AG geklagt. Der Kläger hatte ein Fahrzeug der Marke Mercedes gekauft, in dem ein Motor des Typs OM651 verbaut war. Andere Mercedes-Modelle mit dem gleichen Motortyp wurden bereits vom KBA zurückgerufen, da eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation entdeckt wurde. Der klagende Verbraucher hatte daraus geschlossen, dass auch sein Fahrzeug über eine solche Abschalteinrichtung verfügt und die Schadstoffgrenzwerte im Straßenverkehr daher nicht einhalten kann – obwohl sein Fahrzeug noch nicht offiziell zurückgerufen worden ist.

    Zudem brachte der Kläger ein, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen mehrere Mitarbeiter der Daimler AG ermittelt, weil sie an der Manipulation der Motorsteuerungssoftware des betreffenden Motors OM651 beteiligt gewesen sein sollen. Als Beweise bot der Kläger unter anderem die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens an. Das Gutachten sollte die Vermutungen des Klägers prüfen.

    BGH: Gutachten als Beweisangebote sind angemessen

    Die Gerichte in Verden und Celle wollten diesen Vortrag jedoch nicht hören, beurteilten das vorgeschlagene Gutachten als sogenannten Ausforschungsbeweis und lehnten die Klage ab. Dieses Vorgehen rügte der Bundesgerichtshof nun, da der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch des Verbrauchers auf rechtliches Gehör verletzt worden sei. Der BGH erklärte, dass der Kläger keine ausreichenden Einblicke in die Manipulation der Motorsteuerung habe und das vorgeschlagene Gutachten zur Klärung des Sachverhaltes angemessen sei.

    Der Beschluss des BGH kann als wegweisend für weitere Verhandlungen im Abgasskandal angesehen werden, weil er die Beweisführung für die Verbraucher erleichtert. In Zukunft könnten mehr Gutachten angefordert werden, um die Vorwürfe der Dieselfahrer gegen den Daimler-Konzern zu überprüfen.

    KBA-Rückruf ist keine Bedingung für Klage gegen Hersteller

    Damit bereitet das BGH auch den Weg für Klagen gegen die Daimler AG für Verbraucher, deren Fahrzeug noch nicht vom KBA zurückgerufen wurde, aber über einen vom Abgasskandal betroffenen Motor verfügt. Laut dem Bundesgerichtshof liegt ein Mangel am Fahrzeug nicht erst vor, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt das Modell zurückruft, sondern auch, „wenn diese Behörde eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht getroffen hat. Denn auch dann ist im Ansatz bereits ein Sachverhalt ("Mangelanlage"/Grundmangel) gegeben, der – gegebenenfalls mit weiteren Umständen – dazu führen kann, dass die Zulassungsbehörde eine Betriebsuntersagung oder -beschränkung vornimmt, weil das Fahrzeug wegen einer gegen Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG verstoßenden Abschalteinrichtung nicht dem genehmigten Typ entspricht.“ Zusammengefasst: Weil die Möglichkeit besteht, dass der Motor eine Abschalteinrichtung enthält und dadurch später eine Stilllegung des Fahrzeugs drohen kann, handelt es sich um einen Mangel am Fahrzeug.

    Chancen für Mercedes-Fahrer im Abgasskandal weiter verbessert

    Aufgrund dieses BGH-Beschlusses stehen die Chancen für Mercedes-Fahrer besonders gut, vor Gericht gegen den Daimler-Konzern zu gewinnen. In einer Einzelklage können dem Verbraucher Schadensersatz oder die Erstattung des Kaufpreises zugesprochen werden. Profitieren Sie von diesem verbraucherfreundlichen Urteil und klagen Sie gegen den Autohersteller. Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN unterstützen Sie dabei! Wir beraten Sie gern in einem ersten kostenlosen Gespräch und erklären Ihnen die nötigen rechtlichen Schritte. Rufe Sie uns unter der 030 / 200 590 770 an oder schreiben Sie uns eine Mail an info@rueden.de.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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