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    Abgasskandal  1077  0 Kommentare Dieselrückrufe: Das droht bei Verweigerung des Softwareupdates

    Im Zuge des Diesel-Abgasskandals kam und kommt es zu zahlreichen Rückrufen verschiedener Automodelle. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ordnet die verpflichtenden Rückrufe an, die die betroffenen Fahrzughersteller dann umsetzen müssen. Den Pflichtrückrufen müssen die angesprochenen Verbraucher wiederum folgen, sobald sie davon erfahren. In Deutschland sind Fahrzeuge der Marken VW, BMW, Mercedes, Audi, Seat, Porsche, Skoda und Opel betroffen.

    Softwareupdate mit negativen Nebenwirkungen

    In einem Brief vom Autohersteller werden die Halter dazu aufgefordert, ein Softwareupdate durchführen zu lassen, das die unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung deaktiviert. Diese Einrichtung führt dazu, dass die Abgasreinigung im Normalbetrieb nicht in vollem Umfang funktioniert. Die Fahrzeughalter haben in der Regel 18 Monate Zeit, der Aufforderung zu folgen.

    Viele Autofahrer berichten jedoch von einem erhöhten Spritverbrauch, unüblichen Geräuschen bei der Fahrt oder einem schlechteren Laufverhalten des Motors. Damit wirkt sich das Softwareupdate offensichtlich nicht nur auf die Abgasreinigung aus, sondern auch auf die Motorleistung. Betroffene Fahrzeughalter müssen sich nun entscheiden: Nehmen sie die Nebenwirkungen des Updates in Kauf oder verweigern sie die Teilnahme am Rückruf? Nehmen sie das verpflichtende Softwareupdate nicht wahr, drohen harte Konsequenzen.

    Hauptuntersuchung: Verweigerung der Plakette

    Bringt ein Halter ein zurückgerufenes Fahrzeug ohne verpflichtendes Softwareupdate zur Hauptuntersuchung, können die Prüfer das feststellen. Das fehlende Update wird dann als erheblicher Mangel am Fahrzeug bewertet und die Plakette verweigert. Die Prüfer fordern den Fahrzeughalter auf, diesen Mangel unverzüglich zu beheben, indem er das verpflichtende Softwareupdate wahrnimmt. Dafür hat der Fahrzeugbesitzer vier Wochen Zeit. Lässt er das Pflichtupdate innerhalb dieser Frist aufspielen, wird er zu einer kostenpflichtigen Nachprüfung zugelassen und erhält die HU-Plakette.

    Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle droht

    Weigern sich Diesel-Fahrer, das verpflichtende Softwareupdate durchführen zu lassen, drohen harte Konsequenzen. Wer nicht auf die Aufforderung des KBA reagiert, wird als nächstes von der örtlichen Zulassungsbehörde dazu aufgefordert, das Update aufspielen zu lassen. Fahrzeughaltern, die auch dieser Forderung innerhalb der mitgeteilten Frist nicht nachkommen, kann ein sogenanntes Verfahren zur Betriebsuntersagung drohen. Das hätte zur Folge, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird und es nicht länger im Straßenverkehr genutzt werden darf.

    Softwareupdate im Abgasskandal umgehen

    Wer das verpflichtende Softwareupdate auf sein vom Abgasskandal betroffenes Diesel-Fahrzeug nicht aufspielen lässt, riskiert also die Stilllegung des Fahrzeugs. Die Nebenwirkungen des Updates können hingegen zu einem Wertverlust führen. Es scheint, als müsse sich ein betroffener Dieselfahrer zwischen einer Verschlechterung der Motorleistung oder der kompletten Stilllegung seines Fahrzeugs entscheiden. Doch, dem ist nicht so. Eine lukrative Alternative, den Abgasskandal für sich zu beenden, ist eine Einzelklage gegen den entsprechenden Fahrzeughersteller. Der Betroffene kann vom Hersteller die Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Das ist sogar möglich, wenn das Softwareupdate bereits auf die Motorsteuerung aufgespielt worden ist. In vielen Fällen haben die Gerichte bereits im Sinne des Verbrauchers entschieden und die Hersteller zur Entschädigung verpflichtet.

    Lassen Sie sich von erfahrenen Anwälten beraten! Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt bundesweit tausende Geschädigte im Abgasskandal und erstreitet verbraucherfreundliche Urteile von Gericht. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung oder kontaktieren Sie uns direkt: telefonisch unter 030 / 200 590 770 oder per Mail an info@rueden.de.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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