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    Immobilienvertrag  136  0 Kommentare Mehr als bloß ein Stück Papier

    Hamburg (ots) - Der Weg ins Eigenheim führt durch einen Wald voller bedeutsamer
    Papiere, doch das wichtigste von allen ist der Immobilienvertrag. Wie bei
    anderen Verträgen auch müssen Immobilienkäufer hier besser zweimal hinschauen,
    um potenzielle Fallstricke nicht zu überlesen: "Da die Wenigsten mehr als ein
    oder zwei Mal im Leben eine eigene Immobilie erwerben, sind viele der
    Fachausdrücke und Formulierungen nur Spezialisten geläufig. So kann es schnell
    passieren, dass Vereinbarungen gar nicht oder falsch festgehalten wurden und so
    am Ende sowohl Käufer als auch Verkäufer unzufrieden sind", erklärt Stephan
    Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsvermittlers Baufi24.de (
    https://www.baufi24.de/). (https://www.baufi24.de/)

    Fakten, Fakten, Fakten

    Essenziell für den Immobilienvertrag ist die genaue Objektbeschreibung. Der
    Notar erstellt diese, indem er die entsprechenden Grundbucheinträge prüft. Zudem
    müssen Grundstück, Lage und Innenausstattung exakt beschrieben sein:
    "Wesentliche Bestandteile sind jene Teile der Immobilie, die fest verbunden mit
    dem Grund und Boden sind und bedürfen keiner eigenen Erwähnung. Aber auch
    bestimmte bewegliche Teile wie Heizungsanlagen oder ein Carport müssen nicht
    extra erwähnt werden", so Scharfenorth. Gefällt dem Käufer dagegen ein
    extravaganter Kronleuchter im Treppenhaus oder die maßangefertigten Rollos an
    allen Fenstern, so reicht hier keine mündliche Vereinbarung, sondern im
    Zweifelsfall wird sogar ein gesonderter Vertrag für bewegliche Gegenstände im zu
    verkaufenden Objekt aufgesetzt. Darüber hinaus gehören in den Kaufvertrag auch
    die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden und mögliche Pfandrechte Dritter.

    Fristen und Finanzen

    Ebenfalls entscheidende Angaben: Auf welchen Preis haben sich die Parteien
    geeinigt und bis wann muss der Käufer diesen entrichten? Meist sind die Verträge
    so gestaltet, dass beide Seiten ausreichend abgesichert sind: Um den Verkäufer
    zu schützen, kann es Klauseln geben, die eine sofortige Zwangsvollstreckung des
    Privatvermögens des Käufers nach sich ziehen, wenn die Summe innerhalb der Frist
    nicht bezahlt wird. Zudem ist der Verkäufer erst dann nicht mehr Eigentümer,
    wenn er die volle Summe erhalten hat. Andersherum muss der Käufer erst dann den
    Kaufpreis überweisen, wenn seine Position durch alle erforderlichen
    Genehmigungen gesichert ist. "Zudem kann der Vertrag eine Klausel über
    unsichtbare Mängel enthalten, damit der neue Eigentümer keine bösen
    Überraschungen erlebt. Zur Sicherheit sollten bei Bestandsimmobilien immer
    Gutachter oder Sachverständige eine genaue Prüfung vornehmen, um dies schon im
    Vorfeld zu verhindern", sagt Scharfenorth. Bevor der Vertrag für die
    Traumimmobilie jedoch unterschrieben werden kann, muss die Finanzierung stehen.
    Wie sich monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei
    unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen zusammensetzen,
    ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner (
    https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/)
    (https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.

    Über Baufi24

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    Pressekontakt:

    Unternehmenskontakt: Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth,
    Tel. +49 (0)800 808 4000 E-Mail: redaktion@baufi24.de

    Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever,
    Tel: +49 421 42 76 37 39, E-Mail: wh@hcsy.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/104820/4542711
    OTS: Baufi24 GmbH



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