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    EANS-News  168  0 Kommentare Frauenthal Holding AG / Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien

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    Wien - Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener
    Aktien gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung
    2018 (BGBl II 13/2018) und des diesbezüglichen Beschlusses des Vorstands

    Aufgrund unterschiedlicher Hauptversammlungsermächtigungen hat die Frauenthal
    Holding AG ("Gesellschaft") bis Oktober 2012 Aktien im höchstmöglichen Ausmaß
    von 10 % am Grundkapital zurückerworben. Die entsprechenden Beschlüsse des
    Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und die Rückerwerbe sind
    jeweils gemäß Börsegesetz und Veröffentlichungs­verordnung veröffentlicht worden
    und sind auch im Internet auf der Webseite der Gesellschaft unter
    www.frauenthal.at [http://www.frauenthal.at/] unter Aktienrückkaufprogramm
    bekannt gemacht worden. Derzeit verfügt die Gesellschaft über 793.499 Stück
    eigene Aktien.

    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 20. April 2016 gemäß § 95 Abs 5 Z 10
    AktG ein Aktienoptionsprogamm mit einer Laufzeit von fünf Jahren für Mitglieder
    des Vorstands der Gesellschaft und für Führungskräfte der Frauenthal Gruppe
    beschlossen ("Aktienoptionsplan 2017-2021"). Im diesbezüglichen Bericht des
    Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom Mai 2016 wurde berichtet,
    dass im Fall der Ausübung der Optionen diese aus dem Bestand der eigenen Aktien
    bedient werden sollen. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.
    Mai 2015 hat den Vorstand unter anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, mit
    Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern.

    Mit 27. April 2020 werden von den im Geschäftsjahr 2017 für das Geschäftsjahr
    2016 unter dem Aktienoptionsplan 2017-2016 insgesamt zugeteilten 24.000 Optionen
    10.000 Optionen, die zum Bezug von 10.000 auf Inhaber lautenden, nennwertlosen
    Stückaktien zum Kaufpreis von EUR 2 berechtigen, ausübbar und können von den
    Optionsberechtigten innerhalb von drei Wochen ab Ausübbarkeit ausgeübt werden.
    Daher haben der Vorstand und der Aufsichtsrat den Bericht über die beabsichtigte
    Wiederveräußerung eigener Aktien vom 26.2.2020 am selben Tag veröffentlicht und
    ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur
    Einsichtnahme aufgelegt. Am 11.3.2020 hat der Vorstand den Beschluss gefasst,
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