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Frauenthal Holding AG / Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
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Wien - Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener
Aktien gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung
2018 (BGBl II 13/2018) und des diesbezüglichen Beschlusses des Vorstands
Aufgrund unterschiedlicher Hauptversammlungsermächtigungen hat die Frauenthal
Holding AG ("Gesellschaft") bis Oktober 2012 Aktien im höchstmöglichen Ausmaß
von 10 % am Grundkapital zurückerworben. Die entsprechenden Beschlüsse des
Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und die Rückerwerbe sind
jeweils gemäß Börsegesetz und Veröffentlichungsverordnung veröffentlicht worden
und sind auch im Internet auf der Webseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at [http://www.frauenthal.at/] unter Aktienrückkaufprogramm
bekannt gemacht worden. Derzeit verfügt die Gesellschaft über 793.499 Stück
eigene Aktien.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 20. April 2016 gemäß § 95 Abs 5 Z 10
AktG ein Aktienoptionsprogamm mit einer Laufzeit von fünf Jahren für Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft und für Führungskräfte der Frauenthal Gruppe
beschlossen ("Aktienoptionsplan 2017-2021"). Im diesbezüglichen Bericht des
Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom Mai 2016 wurde berichtet,
dass im Fall der Ausübung der Optionen diese aus dem Bestand der eigenen Aktien
bedient werden sollen. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.
Mai 2015 hat den Vorstand unter anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern.
Mit 27. April 2020 werden von den im Geschäftsjahr 2017 für das Geschäftsjahr
2016 unter dem Aktienoptionsplan 2017-2016 insgesamt zugeteilten 24.000 Optionen
10.000 Optionen, die zum Bezug von 10.000 auf Inhaber lautenden, nennwertlosen
Stückaktien zum Kaufpreis von EUR 2 berechtigen, ausübbar und können von den
Optionsberechtigten innerhalb von drei Wochen ab Ausübbarkeit ausgeübt werden.
Daher haben der Vorstand und der Aufsichtsrat den Bericht über die beabsichtigte
Wiederveräußerung eigener Aktien vom 26.2.2020 am selben Tag veröffentlicht und
ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur
Einsichtnahme aufgelegt. Am 11.3.2020 hat der Vorstand den Beschluss gefasst,
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