Was tun bei Problemen mit den VW-Vergleichen zur Musterfeststellungsklage? / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Servicepaket online an - Seite 2
gewinnen können. Er übernimmt für die Verbraucher, falls sie über keine
Rechtsschutzversicherung verfügen, die möglichen Kosten eines Rechtsstreits mit
VW.
Einzelklage schlägt das mögliche MFK-Vergleichsangebot
Die Kanzlei hat in zahlreichen Urteilen höhere Zahlungen erreicht, als VW im
MFK-Vergleich anbieten möchte. Hier eine kleine Auswahl von Urteilen, die die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstritten hat und bei denen sich eine Einzelklage für
den Verbraucher lukrativer gestaltet:
Landgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des
Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 LTDI bezahlen (Az. 1 O 132/17). Das
entspricht 5125 Euro für den im August 2010 gekauften VW Passat. Bei einem
Kaufpreis von 20.500 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der
Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur
eine Summe von 2853 Euro. Die Einzelklage war mit 2272 Euro lukrativer als das
MFK-Vergleichsangebot.
Landgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus und VW müssen einem Verbraucher 25
Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI Blue Motion (Az. 18
O 416/17). Das entspricht 10.959 Euro für den im Juli 2013 gekauften VW Passat.
Bei einem Kaufpreis von 43.388 Euro bedeuten das über 25 Prozent des
Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
ermittelt hingegen nur eine Summe von 3872 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs
2012, sinkt die Summe sogar auf 3532 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 7427
Euro lukrativer als das MFK-Angebot.
Oberlandesgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent
des Kaufpreises für einen Seat Altea XL (Az. I-13 U 84/19). Das entspricht
5304,50 Euro für den im April 2015 gekauften Seat Altea. Bei einem Kaufpreis von
21.218 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der
Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur
eine Summe von 3279 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe
sogar auf 3024 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 2280,50 Euro lukrativer als
das MFK-Angebot.
Für eine Einzelklage spricht außerdem, dass sich die Rechtsprechung im
Diesel-Skandal deutlich zugunsten der Verbraucher verändert hat. Auch steht am
5. Mai 2020 die erste Verhandlung im Abgasskandal von VW vor dem
Bundesgerichtshof an. Die Kanzlei erwartet ein verbraucherfreundliches Urteil.
Was ist für Verbraucher zu tun, die sich unfair behandelt fühlen?
Für mögliche Streitfragen oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleichs
MFK-Vergleich anbieten möchte. Hier eine kleine Auswahl von Urteilen, die die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstritten hat und bei denen sich eine Einzelklage für
den Verbraucher lukrativer gestaltet:
Landgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des
Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 LTDI bezahlen (Az. 1 O 132/17). Das
entspricht 5125 Euro für den im August 2010 gekauften VW Passat. Bei einem
Kaufpreis von 20.500 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der
Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur
eine Summe von 2853 Euro. Die Einzelklage war mit 2272 Euro lukrativer als das
MFK-Vergleichsangebot.
Landgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus und VW müssen einem Verbraucher 25
Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI Blue Motion (Az. 18
O 416/17). Das entspricht 10.959 Euro für den im Juli 2013 gekauften VW Passat.
Bei einem Kaufpreis von 43.388 Euro bedeuten das über 25 Prozent des
Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
ermittelt hingegen nur eine Summe von 3872 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs
2012, sinkt die Summe sogar auf 3532 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 7427
Euro lukrativer als das MFK-Angebot.
Oberlandesgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent
des Kaufpreises für einen Seat Altea XL (Az. I-13 U 84/19). Das entspricht
5304,50 Euro für den im April 2015 gekauften Seat Altea. Bei einem Kaufpreis von
21.218 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der
Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur
eine Summe von 3279 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe
sogar auf 3024 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 2280,50 Euro lukrativer als
das MFK-Angebot.
Für eine Einzelklage spricht außerdem, dass sich die Rechtsprechung im
Diesel-Skandal deutlich zugunsten der Verbraucher verändert hat. Auch steht am
5. Mai 2020 die erste Verhandlung im Abgasskandal von VW vor dem
Bundesgerichtshof an. Die Kanzlei erwartet ein verbraucherfreundliches Urteil.
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