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Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger kündigt Genussscheine der Serie D
DGAP-Ad-hoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme |
Die Drägerwerk AG & Co. KGaA hat heute beschlossen, sämtliche 566.819 Genussscheine der Serie D (ISIN DE0005550719) gem. § 6 Abs. 3 der Genussscheinbedingungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2022 zu kündigen. Die Kündigung wird in den nächsten Tagen gem. § 14 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen unter anderem im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der Rückkaufwert ermittelt sich gem. §12 Abs. 2 und 3 der Genussscheinbedingungen und entspricht dem Zehnfachen des durchschnittlichen Börsenkurses der Vorzugsaktie der letzten drei Kalendermonate vor Bekanntgabe der Kündigung (Dezember 2019 bis Februar 2020). Der Rückkaufwert beläuft sich auf rund 310 Mio. Euro. Die Auszahlung des Rückkaufwertes an die Inhaber der Genussscheine erfolgt gem. § 6 Abs. 7 der Genussscheinbedingungen im Januar 2023.
Dräger plant die Rückzahlung aus bestehender Liquidität. Falls erforderlich, verfügt die Gesellschaft über ausreichende Kreditlinien.
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