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     1835  0 Kommentare Corona Krise: Versicherung zahlt nicht bei Betriebsschließung – was tun?

    Das Coronavirus hat Deutschland innerhalb weniger Tage lahmgelegt. Viele Unternehmen mussten dichtmachen. Sie setzen nun auf ihre Versicherung, die sie für den Fall einer Betriebsschließung oder Schließung einer Praxis abgeschlossen haben. Doch die weigert sich, zu zahlen. Was tun?

    Hotels, Restaurants, Friseure, Praxen und viele andere Gewerbetreibende gerade durch die Corona-Krise innerhalb weniger Tage an den Rand der Existenz. Gut, wenn sie für diesen Fall mit einer Betriebsausfall-Versicherung (auch Betriebsschließungs-Versicherung genannt) vorgesorgt haben. Doch jetzt zeigt sich: Etliche dieser Versicherungen verweigern die Zahlung.

    Ist die Versicherung im Recht oder spielt sie nur auf Zeit? Das hängt stark vom Einzelfall und von den Versicherungsbedingungen ab, die der Unternehmer unterschrieben hat. Um im Rahmen der Corona-Pandemie Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen, muss die Police einen Zusatz enthalten, dass „die Betriebsschließung durch eine zuständige Behörde veranlasst worden ist“ und auf das sogenannte Infektionsschutzgesetz verweisen.

    Dieser Zusatz findet sich in vielen Versicherungen, die für den Fall der Schließung einer Praxis oder einer Betriebsschließung abgeschlossen worden sind – aber eben nicht in allen. Für einen Laien ist es gar nicht so einfach zu erkennen, ob er den entsprechenden Versicherungsschutz wirklich abgeschlossen hat. Die entscheidende Frage lautet somit: Ist die Versicherung im Recht, wenn sie die Zahlung ablehnt? Oder spielt sie auf Zeit und gefährdet somit das wirtschaftliche Überleben des Gewerbetreibenden?

    Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet deshalb von der Corona-Krise betroffenen Unternehmern eine kostenlose Prüfung ihrer Versicherungsunterlagen durch erfahrene Anwälte. Im Zuge dieser Prüfung sagen wir Ihnen, ob die Versicherung für den Betriebsausfall bezahlen muss. Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn ein Betrieb nur teilweise geschlossen ist oder sich ein Mitarbeiter in Quarantäne befindet. Besteht ein solcher Anspruch und weigert sich die Versicherung zu zahlen, so helfen wir Ihnen, den Anspruch umzusetzen.

    Die Umsetzung des Anspruchs passiert auf Basis eines reinen Erfolgshonorars. Das bedeutet, dass der Unternehmer nicht in Vorleistung gehen muss. Ihm entstehen lediglich dann Kosten, wenn eine Zahlung der Versicherung durchgesetzt werden kann. Betroffene Unternehmer können sich hier an die IG Widerruf wenden, um die kostenlose Prüfung zu beauftragen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Corona Krise: Versicherung zahlt nicht bei Betriebsschließung – was tun? Das Coronavirus hat Deutschland innerhalb weniger Tage lahmgelegt. Viele Unternehmen mussten dichtmachen. Sie setzen nun auf ihre Versicherung, die sie für den Fall einer Betriebsschließung oder Schließung einer Praxis abgeschlossen haben. Doch die weigert sich, zu zahlen. Was tun?