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    EuGH-Urteil  750  0 Kommentare Kreditverträge müssen verbraucherfreundlich sein: Widerrufsrecht muss prägnant formuliert werden

    Mit seinem heutigen Urteil stärk der Europäische Gerichtshof (EuGH) Verbraucherrechte beim Abschluss von Kreditverträgen. Die vertraglichen Pflichtangaben und das Widerrufsrecht des Kreditnehmers müssen in Verbraucherkreditverträgen klar und prägnant angegeben werden. Das geht aus dem EuGH-Urteil vom 26. März 2020 hervor.                      

    Ein Verbraucher aus Deutschland ist gerichtlich gegen die Kreissparkasse Saarlouis vorgegangen. Vor dem zuständigen Landgericht Saarbrücken erklärte er, dass der von ihm geschlossene Kreditvertrag von 2012 nicht ausreichend über die Widerrufsrechte aufgeklärt habe. Die Kreissparkasse widersprach. Das Landgericht wandte sich an den EuGH in Luxemburg, das oberste europäische Gericht. Dieser gab mit dem heutigen Urteil dem Verbraucher Recht.

    Kreditvertrag muss Modalitäten zur Widerrufsfrist enthalten

    Im betreffenden Fall wurden die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist nicht im Kreditvertrag angegeben. Stattdessen verwies der Vertrag auf eine nationale Vorschrift, die dann wiederum auf weitere nationale Vorschriften zur Regelung der Widerrufsfrist verwies. Dabei handelt es sich um die sogenannte Kaskadenverweisung.

    Dem Verbraucher war es also nicht so leicht möglich, zu prüfen, ob alle notwendigen Angaben im Vertrag enthalten waren und wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Denn in Deutschland gilt: Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Verbraucher alle Pflichtangaben erhalten hat. Wann genau alle Angaben vorlagen, konnte der klagende Verbraucher eben nicht feststellen.

    Rechtswidrige Widerrufsbelehrung in vielen Kreditverträgen

    So ist es auch vielen anderen Kreditnehmern ergangen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 einen Verbraucherkreditvertrag geschlossen haben. Der Grund: In diesem Zeitraum nutzten viele Banken ein Muster für die Widerrufsbelehrung, das sich im Nachhinein als rechtswidrig herausstellte. Dies betrifft beispielsweise auch Immobilienkreditverträge.

    Damit können betroffene Verbraucher das aktuelle EuGH-Urteil in doppelter Hinsicht positiv für sich nutzen. Mit Verweis auf das Urteil von heute können sie ihren Immobilienkreditvertrag widerrufen. Damit wehren sich die Verbraucher zum einen gegen unverständliche Kreditverträge. Zum anderen können sie eine Anschlussfinanzierung zum deutlich niedrigeren aktuellen Zinssatz abschließen. Bei Altverträgen werden meist noch schmerzhaft hohe Zinsen fällig, die heute nicht mehr marktüblich sind.

    Zwei Drittel der Immobilienkreditverträge fehlerhaft

    Sie möchten prüfen lassen, ob auch Sie vom EuGH-Urteil profitieren und Ihren Immobilienkreditvertrag widerrufen können? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUDEN hat in mehr als 100 Gerichtsverhandlungen zu Vertragswiderrufen positive Urteile für die Verbraucher erreicht – und ist damit Spitzenreiter. Aus Erfahrung wissen wir, dass zwei Drittel der Verträge fehlerhaft sind und damit ein Widerruf möglich ist. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung! Sie erreichen uns unter der 030 / 200 590 770 und per Mail über die Adresse info@rueden.de.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
    EuGH-Urteil Kreditverträge müssen verbraucherfreundlich sein: Widerrufsrecht muss prägnant formuliert werden Mit seinem heutigen Urteil stärk der Europäische Gerichtshof (EuGH) Verbraucherrechte beim Abschluss von Kreditverträgen. Die vertraglichen Pflichtangaben und das Widerrufsrecht des Kreditnehmers müssen in Verbraucherkreditverträgen klar und …