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    TTMzero Optionsscheine  1443  0 Kommentare Neues Gesetz bestraft Anleger für Absicherungsgeschäfte

    Wie genau Verluste und Totalverluste aus Kapitalanlagen steuerlich zu behandeln sind, ist seit Jahren umstritten. Nachdem eine Gesetzesänderung des Bundesfinanzministeriums (BMF), laut der Totalverluste durch den Verfall von Optionsscheinen oder der Insolvenz von Aktienunternehmen nicht steuerlich anrechenbar sind, von Richtern am Bundesfinanzhof im Zuge einer Einzelklage zerschlagen wurde und der Versuch scheiterte, dem Jahressteuergesetz 2019 ein Nichtanwendungsgesetz hinzuzufügen, versucht es das BMF jetzt auf einem anderen Weg.

    So wurden kurz vor Weihnachten 2019 mit großen Nachdruck weitreichende Änderungen in das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ integriert, was einige - von Verbänden rundum kritisierte - Neuerungen mit sich bringt.

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    Neben einer jährlichen Anrechenbarkeit von maximal 10.000 Euro für Totalverluste aus Aktien Anleihenn, Genussrechten und Darlehen, sowie einer bisher nicht eindeutigen Erweiterung der Definition von Totalverlusten auf "Veräußerungstatbestände,.. mit teilweise realisiertem Solvenzrisiko”, geraten vor allem die Termingeschäfte in den Fokus der Behörde. Als Termingeschäfte betrachtet das BMF neben Futures und Optionsscheinen auch alle Arten von Derivaten, Hebelzertifikaten und CFDs. Verluste in diesen Papieren können ab 2021 nicht mehr mit Aktiengewinnen, sondern nur noch mit Gewinnen aus der gleichen Produktgattung verrechnet werden. Sollte kein entsprechender Gewinn erzielt werden, können verbleibende Verluste bis 10.000 Euro in das folgende Jahr vorgetragen werden. 

    Dies beeinflusst auch den Verrechnungsprozess für Bankkunden. Denn während Gewinne und Verluste aus Termingeschäften normalerweise in so genannten “Verrechnungstöpfen” unterjährig von den Banken verrechnet werden, zitiert das Handelsblatt das BMF mit folgendem Auszug: „Eine Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften auf Ebene der Kreditinstitute (unterjährig) findet nicht mehr statt, da eine Verlustberücksichtigung in Höhe von 10.000 Euro nicht gewährleistet werden kann.“ Das bedeutet, dass Banken in Zukunft Abgeltungssteuer auf alle Gewinne direkt abführen müssen und Anleger erst mit der Steuererklärung Verluste anmelden und so zu viel bezahlte Steuern zurückfordern können.

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    Simon Ullrich
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    Verfasst von Simon Ullrich
    TTMzero Optionsscheine Neues Gesetz bestraft Anleger für Absicherungsgeschäfte Eine Gesetzesänderung des BMF mit fatalen Folgen für Anleger und Absicherungsgeschäfte mit Optionsscheinen.