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     20226  0 Kommentare Widerrufsjoker: Wer profitiert vom EuGH-Urteil?

    Besitzer von Baufinanzierungen und Kfz-Finanzierungen (Kredit und Leasing) sind die großen Gewinner des aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Sie können den Widerrufsjoker ziehen und viel Geld sparen. So gehen Sie vor.

    Eigentlich ist die Sache ganz einfach. Wird ein privater Kreditnehmer nicht ordentlich über sein Widerrufsrecht informiert, so kann er noch Jahre nach Abschluss einer Finanzierung (Kredit oder Leasing) den Widerruf aussprechen. Diesen sogenannten Widerrufsjoker haben in den vergangenen Jahren etliche zehntausend Verbraucher genutzt, um vorzeitig aus einem Darlehen auszusteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

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    Besonders bei Baufinanzierungen ist dies enorm lukrativ, da die Hypothekenzinsen stark gesunken sind. Durch den Widerrufsjoker ließ sich beispielsweise aus einer Baufinanzierung mit einem Zins von vier Prozent (das war der marktübliche Satz in 2012/2013) ein Darlehen mit einer Verzinsung von einem Prozent machen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

    Doch zuletzt war dies immer schwieriger geworden. Die deutschen Gerichte, allen voran der BGH, hatten tendenziell bankenfreundlich geurteilt. Sie wollten den Widerrufsjoker vom Tisch bekommen. Doch nun ist aufgrund eines spektakulären Urteils des Europäischen Gerichtshofs die Büchse der Pandora wieder offen – und zwar sperrangelweit.

    Denn der EuGH (Rechtssache C-66/19) hat sich den sogenannten „Kaskadenverweis“ vorgenommen. Dieser findet sich als Teil der Widerrufsbelehrung in den meisten Baufinanzierungen und Kfz-Krediten, die ab Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Er lautet: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

    Dieser Text war Verbraucherschützern schon lange ein Dorn im Auge. Denn er macht es dem Kunden extrem schwer, festzustellen, wann die Widerrufsfrist des Darlehens denn nun genau beginnt. Diese startet laut Gesetz dann, wenn der Kunden von der Bank sämtliche Pflichtangaben genannt bekommen hat. Doch welche sind das genau? Einige davon sind zwar in den Widerrufsbelehrungen beispielhaft genannt. Will der Kreditnehmer jedoch sämtliche Pflichtangaben erfahren, so muss er sehr mühsam und mit Hilfe mehrerer Gesetzbücher die nötigen Informationen recherchieren.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Wer profitiert vom EuGH-Urteil? Besitzer von Baufinanzierungen und Kfz-Finanzierungen (Kredit und Leasing) sind die großen Gewinner des aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Sie können den Widerrufsjoker ziehen und viel Geld sparen. So gehen Sie vor.

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